Paul Portugal
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Beitrag Nr. 133-41
17.05.2003 16:07
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Beitrag Nr. 133-42
18.05.2003 10:19
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Paul Portugal
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Beitrag Nr. 133-43
18.05.2003 19:38
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Beitrag Nr. 133-44
26.05.2003 18:52
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Beitrag Nr. 133-45
29.05.2003 10:23
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Beitrag Nr. 133-46
29.05.2003 11:10
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Beitrag Nr. 133-49
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Macx
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Beitrag Nr. 133-50
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Josef Koller
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Beitrag Nr. 133-51
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Pfeife @ Hardy
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Beitrag Nr. 133-52
27.05.2004 20:33
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Beitrag Nr. 133-53
28.05.2004 09:51
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Beitrag Nr. 133-54
28.05.2004 10:38
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Beitrag Nr. 133-55
28.05.2004 11:30
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Klar: "Das Haus mit dem grünen Anstrich hat die Hausnummer 5, das Haus mit dem großen Balkon hat die Hausnummer 12, ..." Das ist eine korrekte Beschreibung der Hausnummern, erklärt Dir aber gar nichts über das Hausnummernsystem.Zitat:Gibt es eine Beschreibung, deren Erklärungskraft gleich Null ist?
Auf Anhieb würde ich sagen: Nein.Zitat:Gibt es eine Erklärung, deren Beschreibungskraft gleich Null ist?
Eine objektive Beschreibung sagt, wie die Dinge sind. Eine objektive Erklärung führt sie auf andere Dinge zurück.Zitat:Was ist der Unterschied zwischen einer objektiven Beschreibung und einer objektiven Erklärung?
Ich würde sagen, derselbe.Zitat:Was ist der Unterschied zwischen einer subjektiven Beschreibung und einer subjektiven Erklärung?
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Beitrag Nr. 133-56
28.05.2004 12:28
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The2nd
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Beitrag Nr. 133-57
31.05.2004 10:52
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Donald Duck
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Beitrag Nr. 133-58
31.05.2004 20:41
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Beitrag Nr. 133-59
17.09.2009 13:23
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Beitrag Nr. 133-60
15.08.2013 10:01
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Paul Portugal schrieb in Beitrag Nr. 133-16:
DER BEGRIFF WAHRHEIT (meine subjektive Meinung):
>Es gibt keine endgültige Wahrheit, weil es verschiedene Wahrheiten, zu ein und dem selben Ereignis gibt. Wahrheit und Tatsache dürfen jedoch keinesfalls verwechselt werden.<
Beispiel: dass es möglich ist, dass zwei Personen einen absoluten Realitätsbezug haben, trotzdem unterschiedlicher Meinung sind und jeder diese Meinungen für die Einzelperson die Wahrheit ist:
Ein halb gefülltes Glas Wasser (ist für den einen die Wahrheit)
Für einen halbleeres Glas Wasser (ist für den anderen die Wahrheit).
-es gibt hier keine objektive Wahrheit !
Beweis: Weil sonst zwei unterschiedliche Wahrheiten die Wahrheit sind und das ist ein Widerspruch in sich.
Das es die Hälfte vom Ganzen ist, ist eine Tatsache und daher keine Wahrheit.
Fazit: Wahrheit ist subjektive Empfindung des Einzelnen.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.