Holger
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Beitrag Nr. 451-1
05.11.2004 15:29
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Cronos
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Beitrag Nr. 451-2
05.11.2004 20:27
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Holger
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Beitrag Nr. 451-3
06.11.2004 11:27
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06.11.2004 12:41
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06.11.2004 21:02
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Onkel para.t
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Holger
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07.11.2004 10:51
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07.11.2004 11:16
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Beitrag Nr. 451-9
07.11.2004 19:04
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Diese Bitte ist mir bisher entgangen. Aber das läßt sich ja nachholen :-)Zitat:Schon mehrfach hab ich die Bitte geäußert jemand der sich mit Chaostheorie auskennt, solle doch bitte mal definieren was um Gottes Willen ein Chaotisches System sei.
Beiträge: 1.851, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 451-10
29.12.2004 11:09
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.