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Beitrag Nr. 117-121
21.11.2003 20:30
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Beitrag Nr. 117-122
22.11.2003 10:17
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Beitrag Nr. 117-123
22.11.2003 11:11
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Beitrag Nr. 117-124
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Beitrag Nr. 117-125
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22.11.2003 15:54
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Beitrag Nr. 117-127
22.11.2003 17:10
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Beitrag Nr. 117-128
22.11.2003 17:31
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Beitrag Nr. 117-129
22.11.2003 19:59
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Zitat:Aber kann ich ich nicht willentlich Daten aus meinem Gedächtniss anfordern?Zitat:Man kann natürlich sich an etwas erinnern wollen, aber ob das Gedächtnis einem das dann auch liefert, ist eine andere Frage.
Betzrachten wir doch einmal genauer, was im Kopf vorgehrt, wenn man versucht, sich an etwas zu erinnern. Im wesentlichen gibt es zwei Fälle:
Fall 1: Es ist bereits im Kopf in dem Moment, in dem man dran denkt. Der Abruf aus dem Gedächtnis erfolgt in diesem Fall ganz offensichtlich unbewußt (das Wissen ist einfach da). Beispiel: Ich frage Dich, was 1+1 ist. Du weißt schon, daß die Antwort 2 ist, sobald Du weißt, was die Frage ist.
Fall 2 (das ist der interessantere Fall): Es fällt Dir nicht ein, Du mußt überlegen. Was machst Du?
Strategie A: Du wiederholst Dir im Kopf immer wieder diese Frage, in der Hoffnung, daß Dir die Antwort einfällt (man beachte das Passiv in dieser Formulierung: es fällt Dir ein. Hier ist ganz offensichtlich kein aktiver Gedächtniszugriff durch das Bewußtsein zu erkennen – man hält ganz einfachdie Frage im Bewußtsein (und damit für das Gedächtnis zugreifbar), und das Gedächtnis arbeitet eigenständig im Hintergrund (auf eeine Weise, die uns zum Leidwesen der KI-Forscher absolut nicht bewußt wird), und wenn es fündig wird, dann blendet es einem das Ergebnis ins Bewußtsein ein: es fällt einem ein.
Strategie B: Du gehst im Kopf eine Liste relevanter Themen durch (z.B. wenn Du etwas nicht wiederfindest: Wann habe ich das noch gehabt? Was habe ich da gemacht? Und dann? Und danach? Könnte ich es da vielleicht dorthin gelegt haben?) Hier sind zwei Punkkte relevant:
a) wie kommt man auf die Fragen? Nun, sie fallen einem normalerweise einfach ein (→Fall 1), oder aber man muß sich explizit überlegen, welche Frage man sich stellt – das aber ist eine Funktion der Verstandes, nicht des Gedächtnisses.
b) Wie kommt man auf die Antwort auf eine dieser Fragen? Nun, letztlich mit einer der beiden Strategien (oder natürlich, indem man jemand anders fragt, aber das ist dann keine Leistung des eigenen Gedächtnisses).
Vielleicht gibt es auch noch eine dritte Strategie, die mir im Moment nicht einfällt, aber ich könnte beim besten Willen nicht sagen, wie ich aktiv einen Inhalt aus dem Gedächtnis abrufen könnte.
In der Tat ist es bei genauer Betrachtung nicht nur mit den Gedächtnis so, sondern auch mit dem Verstand. Oder kannst Du etwa genau sagen, wie Dein Verstand Dich zu Schlußfolgerungen kommen läßt? Du kannst zwar vielleicht die verwendeten Schlußfolgerungen angeben, aber nicht, wie Du dazu gekommen bist, die Schlußfolgerung anzuwenden. Auf irgeneine Weise hat das Gespann aus Verstand und Gedächtnis (letzteres durch Bereitstellung der für die Schlußfolgerung nötigen Information) es geschafft, eine Schlußfolgerung zu finden, die paßt. Vielleicht hast Du auch vorher ein paar Versuche gemacht, die nicht so erfolgreich waren (sprich, Dir ist eingefallen, es mit einer bestimmten Art des Überlegens zu versuchen, und dann hast Du ein Ergebnis erhalten, von dem Du erkannt hast, daß das nicht das richtige sein kann bzw. nicht das erwünschte ist.
Vielleicht ist das Bewußtsein schlicht das Bindeglied für die verschiedenen Prozesse: Die Wahrnehmung liefert Informationen, die nicht auf niedrigerer Ebene verarbeitet werden können, die unerwartet sind oder auf die man seine Aufmerksamkeit gerichtet hat, in das Bewußtsein. Der Verstand und das Gedächtnis beobachten jeweils das Bewußtsein. Der Verstand versucht, aus den dort vorgefundenen Inhalten Schlußfolgerungen zu ziehen, und wenn ihm das gelingt, dann schickt er diese wiederum ins Bewußtsein. Umgekehrt sucht das Gedächtnis dauernd nach Informationen, die irgendwie in Beziehung zum Bewußtseinsinhalt stehen, und sendet Ergebnisse wieder dorthin. Das Emotionszentrum bewertet die Bewußtseinsinhalte, färbt sie mit Gefühlen ein und unterdrückt (verdrängt) evtll. auch gewisse Inhalte.
Das Bewußtsein ist in diesem Modell eine Art Forum, über das die verschiedenen unbewußten Gehirnprozesse kommunizieren. Ins Bewußtsein dringen stets nur die Ergebnisse. Und anhand dieser Ergebnisse trifft man dann letztendlich Entscheidungen.
Karlheinz
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Beitrag Nr. 117-130
22.11.2003 23:42
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Beitrag Nr. 117-131
23.11.2003 10:38
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Beitrag Nr. 117-132
23.11.2003 12:16
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Karlheinz
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24.11.2003 18:09
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Lobos
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Beitrag Nr. 117-140
24.11.2003 22:29
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.