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Beitrag Nr. 2392-41
19.04.2024 15:56
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Klar, auch die physikalische Wissenschaftsphilosophie, kann und sollte infrage gestellt werden. Nur – man sollte nicht davon ausgehen, dass diese Infragestellung nicht geschieht. Die Philosophie der Physik ist ein sehr anspruchsvolles Studium – und dies Fachgebiet beschäftigt sich mit entsprechenden fragen. Eine tiefere Analyse der Wissenschaftsphilosophie ist eine eigene Thematik.Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 2392-40:eine interessante Analyse u.a. zur physikalischen Wissenschaftsphilosophie,
Beiträge: 16, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 2392-42
19.04.2024 16:56
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Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 2392-40:Moin Utta,Utta schrieb in Beitrag Nr. 2392-39:Selbst wenn sinnvolles dabei ist - auf Andeutungen kann man nicht (konkret) antworten.
Falls du eine bessere Idee für die Gewinnung von Erkenntnissen hast, konkretisiere sie und mach eine eigene Thematik auf.
LG Utta
es hilft eventuell schon, wenn man weiss und schätzt, wie es nicht geht.
Auf Youtube-Kanal "Angela Collier", jüngster Video-Beitrag "long live scientific debate" ist
eine interessante Analyse u.a. zur physikalischen Wissenschaftsphilosophie,
z.B. Schlüsselwort "Wortsalat" bei Zeitsptempel 10:40.
Gruß
Thomas
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Beitrag Nr. 2392-43
20.04.2024 04:06
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Beitrag Nr. 2392-44
20.04.2024 06:24
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Beiträge: 947, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 2392-45
12.09.2024 23:08
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.