Beiträge: 41, Mitglied seit 6 Jahren |
Beitrag Nr. 2380-1
16.05.2023 23:00
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Beiträge: 1.260, Mitglied seit 11 Jahren |
Beitrag Nr. 2380-2
17.05.2023 12:22
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John schrieb in Beitrag Nr. 2380-1:Danke für's Lesen.
Gruß John
Beiträge: 41, Mitglied seit 6 Jahren |
Beitrag Nr. 2380-3
17.05.2023 13:01
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Beiträge: 1.260, Mitglied seit 11 Jahren |
Beitrag Nr. 2380-4
20.05.2023 04:33
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John schrieb in Beitrag Nr. 2380-3:Wie kommt man auf sowas? => 3. Häppchen
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Beitrag Nr. 2380-5
21.05.2023 14:56
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Beiträge: 41, Mitglied seit 6 Jahren |
Beitrag Nr. 2380-6
11.06.2023 08:14
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Claus (Moderator)
Beiträge: 2.438, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 2380-7
12.06.2023 05:18
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John schrieb in Beitrag Nr. 2380-6:Zeit ist die vierte Dimension, ähnlich einer räumlichen Dimension.
Das Vergehen der Zeit ist Bewegung in der vierten Dimension.
Die geometrische Addition aus der Geschwindigkeit durch den Raum und der Geschwindigkeit durch die Zeit ergibt immer die Lichgeschwindigkeit c.
Beiträge: 41, Mitglied seit 6 Jahren |
Beitrag Nr. 2380-8
12.06.2023 09:24
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.