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Beitrag Nr. 2361-1
23.02.2021 09:53
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Beiträge: 560, Mitglied seit 10 Jahren |
Beitrag Nr. 2361-2
23.02.2021 21:59
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2361-1:Hallo zusammen,
Edwin Hubble hat festgestellt, dass sich das Universum ausdehnt und es ist allgemein anerkannter Wissensstand, dass dies umso stärker beschleunigt erfolgt, je weiter ein Objekt von uns entfernt ist.
Nun ist da Licht, das uns vor entfernten Galaxien erreicht schon sehr alt, maximal ca. 13,8 Milliarden Jahre.
Für welchen Zeitpunkt nimmt man nun eine beschleunigte Ausdehnung des Universums an ?
Für heute oder für den Zeitpunkt, zu dem das Licht ausgesendet wurde ?
Eigentlich müsste es für den Zeitpunkt gelten, zu dem es ausgesendet wurde; denn je älter das Licht ist., umso stärker die Beschleunigung.
Müsste man dann nicht eigentlich im Umkehrschluss für den Jetzt-Zeitpunkt folgern, dass sich das Universum eigentlich gar nicht mehr ausdehnt ?
MfG
Harti
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Beitrag Nr. 2361-3
25.02.2021 06:06
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Zitat von Harald:Auch für Winkel ist das unendlich Kleine – der kleinste vorstellbare Winkel – das Maß der Dinge.
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Beitrag Nr. 2361-4
25.02.2021 16:36
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Uwebus schrieb in Beitrag Nr. 2361-2:Harti, welche Annahmen liegen denn der Ausdehnungstheorie zugrunde?
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Beitrag Nr. 2361-5
26.02.2021 16:55
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2361-1:Für welchen Zeitpunkt nimmt man nun eine beschleunigte Ausdehnung des Universums an ?
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Beitrag Nr. 2361-6
26.02.2021 21:42
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Beitrag Nr. 2361-7
Heute, 10:24 Uhr
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.