Beiträge: 1.256, Mitglied seit 11 Jahren |
Beitrag Nr. 2352-1
16.08.2020 22:12
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Beiträge: 1.481, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 2352-2
16.08.2020 22:35
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Beiträge: 1.256, Mitglied seit 11 Jahren |
Beitrag Nr. 2352-3
16.08.2020 22:58
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Nein.Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 2352-2:lässt sich das Prinzip der maximalen Eigenzeit, die mir als sehr wesentlich erscheint, irgendwie aus deinen Darstellungen herauslesen?
Beiträge: 1.481, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 2352-4
17.08.2020 06:59
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:-(Otto schrieb in Beitrag Nr. 2352-3:]
Nein.
Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.495, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 2352-15
22.08.2020 12:35
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.