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Beitrag Nr. 2340-1
02.02.2020 10:56
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Beitrag Nr. 2340-2
02.02.2020 21:41
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2340-1:Auch in der Quantentheorie werden Geschehensabläufe beschrieben, bei denen Ursache und Wirkung nicht zu unterscheiden sind.
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Beitrag Nr. 2340-3
02.02.2020 21:49
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Zitat von Harti:Dies gilt auch für Uhren, die mir zwar anzeigen, wie lange z.B. der Flug einer Biene vom Bienenstock zur Blüte dauert; nicht aber ob der Flug hin oder zurück erfolgt.
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Beitrag Nr. 2340-4
03.02.2020 10:03
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Beitrag Nr. 2340-5
20.06.2021 12:51
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 2340-2:Bei Vielteilchensystemen interferrieren sich die Wahrscheinlichkeiten für solche Geschehensabläufe einfach weg.
Zitat von Okotombrok:Kein Naturgesetz spricht dagegen, dass in heißem Kaffee gestreutes Zucker sich zufällig zu einem Würfel zusammemfindet.
Die Wahrscheinlichkeit aber geht gegen Null.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.