Maus
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Beitrag Nr. 2331-181
22.07.2020 10:40
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2331-1:Hallo zusammen,
es wird allgemein davon ausgegangen, dass das Universum räumlich unbegrenzt ist, keinen Mittelpunkt und keinen Rand hat. Verglichen wird dies in einer zweidimensionalen Betrachtung mit der Oberfläche einer Kugel oder einem Möbius-Band.
Muss man dann auf der Grundlage eines raumzeitlichen Modells nicht folgern, dass das Universum auch zeitlich unbegrenzt ist, also keinen Anfang und kein Ende hat; zumindest kein Anfang und kein Ende beschrieben (definiert) werden kann ?
Ein Urknall wäre dann lediglich ein bestimmter Entwicklungszustand des Universums, aber nicht ein zeitlicher Beginn des Universums. Und Spekulationen über ein zeitliches Ende des Universums könnte man sich sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Harti
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.