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Beitrag Nr. 2320-1
08.05.2019 16:09
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Beitrag Nr. 2320-2
08.05.2019 16:39
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Beitrag Nr. 2320-3
11.05.2019 08:07
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Claus (Moderator)
Beiträge: 2.420, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 2320-4
11.05.2019 10:58
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2320-3:Diese Folgerung ist zwingend, ...
Beiträge: 1.642, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 2320-5
12.05.2019 09:00
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Claus (Moderator)
Beiträge: 2.420, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 2320-6
12.05.2019 10:02
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2320-5:Genieße den Tag
Harti schrieb in Beitrag Nr. 2320-5:schön dass Du mich und ein mit mir verbundenes Bezugssystem zur Bestimmung von Entfernung und Alter der beiden Sterne machst,
Harti schrieb in Beitrag Nr. 2320-5:Da der Urknall überall statt gefunden haben kann, kann ich natürlich auch als Mittelpunkt des Universums und Ausgangspunkt des Urknalls angenommen werden.
Harti schrieb in Beitrag Nr. 2320-5:...praktische, nicht nur theoretische Möglichkeit...
Harry 2102 schrieb in Beitrag Nr. 2320-1:Wo ist mein Denkfehler???
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Beitrag Nr. 2320-7
12.05.2019 11:26
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Beitrag Nr. 2320-8
12.05.2019 18:39
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Zur Expansion habe ich schon vor einiger Zeit hier eine Animation hochgeladen.Harry 2102 schrieb in Beitrag Nr. 2320-1:...
Jetzt mein Gedanke : Stern 2 entfernt sich zwar scheinbar mit einer höheren Geschwindigkeit als Stern 1, aber zwischen den beiden Beobachtungen (Messungen) liegen ja 5 Millionen Jahre! Also nimmt die Ausdehnung doch scheinbar ab!?
Wo ist mein Denkfehler???
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.