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Beitrag Nr. 2311-1
23.12.2018 09:09
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Beitrag Nr. 2311-2
23.12.2018 16:41
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2311-1:Eine Konsequenz dieser Definition von Gleichzeitigkeit in der SRT ist, dass man Strecke (Raum) und Zeit nicht "gleichzeitig" im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs bestimmen/messen kann.
Zitat:Dies gilt sowohl für den Mikrobereich (Heisenberg`sche Unschärferelation) wie für den Makrobereich.
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Beitrag Nr. 2311-3
23.12.2018 20:02
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Zitat von Harti:Dies gilt sowohl für den Mikrobereich (Heisenberg`sche Unschärferelation) wie für den Makrobereich.
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Beitrag Nr. 2311-4
24.12.2018 07:32
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 2311-2:In einem gleichmäßig dahinfahrenden Eisenbahnwaggon werden in der Mitte zwei Blitze ausgesandt, eine in -, die andere entgegen der Fahrtrichtung.
Da es sich bei dem Eisenbahnwaggon eindeutig um ein Inertialsystem handelt, treffen beide Blitze definitiv gleichzeitig auf den Wänden ein
Dies läuft auf einen Wechsel des Bezugssystems hinaus. Für zwei, im Verhältnis zueinander bewegte Systeme könnte eine Gleichzeitigkeit nur formuliert werden, wenn es einen von den Systemen unabhängigen, universell gültigen Zeitverlauf gäbe. Dies ist nicht der Fall, wird aber immer noch im allgemeinsprachlichen Gleichzeitigkeitsbegriff zugrunde gelegt.Zitat:Im Inertialsystem Bahnsteig hingegen hat der Blitz in Richtung Fahrtrichtung eine längere Strecke zurückzulegen, da die Wand in Fahrtrichtung davoneilt.
Der Blitz nach hinten hat hingegen einen kürzeren Weg zurückzulegen, da die Rückwand dem Blitz entgegenkommt.
Im Inertialsystem Bahnhof Treffen also die Blitze definitiv nicht gleichzeitig auf.
Zitat:Die Unbestimmtheitsrelation hat mit der Unmöglichkeit gleichzeitiger Messungen ebenfalls nichts zu tun.
Ort und Impuls eines Teilchens sind definitiv nicht gleichzeitig bestimmt, solange keine Wechselwirkung eintritt.
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Beitrag Nr. 2311-5
29.12.2018 20:51
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Zitat von Harti:Dies läuft auf einen Wechsel des Bezugssystems hinaus. Für zwei, im Verhältnis zueinander bewegte Systeme könnte eine Gleichzeitigkeit nur formuliert werden, wenn es einen von den Systemen unabhängigen, universell gültigen Zeitverlauf gäbe. Dies ist nicht der Fall, wird aber immer noch im allgemeinsprachlichen Gleichzeitigkeitsbegriff zugrunde gelegt.
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Beitrag Nr. 2311-6
08.01.2019 10:51
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Harald Denifle schrieb in Beitrag Nr. 2311-5:Es gibt nur den universellen gültigen Zeitverlauf.
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Beitrag Nr. 2311-7
09.01.2019 19:38
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Zitat von Harti:-Er wisse zwar, was Zeit ist, könne es aber nur schwer erklären-
Zitat von Harari:Jeder, der mit den Steuerbehörden, dem Bildungssystem oder irgendeiner anderen komplexen Bürokratie zu tun hatte, weiß, dass die Wahrheit dort nicht wirklich zählt. Viel wichtiger ist, was auf dem Formular steht.
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Beitrag Nr. 2311-8
15.01.2019 09:32
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Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 2311-9
15.01.2019 21:48
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2311-8:mir ist weiterhin nicht klar, ob das Universum vor ca. 13,8 Milliarden Jahren 13,8 Milliarden Lichtjahre groß war
Harti schrieb in Beitrag Nr. 2311-8:oder ob es jetzt 13,8 Milliarden Lichtjahre groß ist.
Harti schrieb in Beitrag Nr. 2311-8:Kann man diese Frage aufgrund meiner Überlegungen zum Begriff der Gleichzeitigkeit in der SRT möglicherweise nicht entscheiden und deshalb auch keine Feststellungen zur aktuellen Größe des Universums treffen ?
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Beitrag Nr. 2311-10
15.01.2019 22:17
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Beitrag Nr. 2311-11
15.01.2019 22:37
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Beitrag Nr. 2311-12
17.01.2019 18:53
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Beitrag Nr. 2311-13
18.01.2019 14:35
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Zitat von Harti:Harti schrieb in Beitrag Nr. 2311-12:Falls es weder eine nachprüfbare Erklärung für die Inflationsphase gibt, noch die aktuelle Größe des Universums sichtbar (messbar) ist, wären m.E. wissenschaftlich gleichzeitige Feststellungen über Alter und Größe des Universums nicht möglich.
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Beitrag Nr. 2311-14
20.01.2019 11:44
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Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2311-13:M.E. gab es keine Inflationsphase, sagt jedenfalls auch das Urprall-Modell. Ungefähre Angaben über Alter und Größe des Universums je nach Modell abweichend sind jedoch jederzeit auch gleichzeitig möglich.
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Beitrag Nr. 2311-15
20.01.2019 18:35
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Beitrag Nr. 2311-16
21.01.2019 14:26
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Zitat von Harti:Harti schrieb in Beitrag Nr. 2311-14:Meine Zweifel an der Möglichkeit Alter und Größe des Universums gleichzeitig im Sinne eines Jetzt-Zeitpunktes feststellen zu können, beruhen auf folgenden Überlegungen.
Wenn ich feststelle (messe), dass ein Lichtsignal ca. 13,8 Milliarden Jahre unterwegs war (Blick in die Vergangenheit) sehe ich Licht, das vor diesem Zeitraum ausgesandt wurde. Ich lege der Betrachtung eine Distanz zugrunde, die vor ca. 13,8 Milliarden Jahren bestand; denn jetzt ist die Distanz unter Anwendung der Hubbel-Konstante ja wesentlich größer; möglicherweise 45 Milliarden Lichtjahre.
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Beitrag Nr. 2311-17
04.02.2019 12:12
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2311-1:Allgemein läßt sich sagen: Zwei Ereignisse erfolgen im Sinn der SRT gleichzeitig, wenn ihre Verbindung/ gegenseitige Information durch den Elektromagnetismus (die Lichtgeschwindigkeit) vermittelt wird.
Zitat von Harti:Es wäre misslich, wenn man bei der feststellbaren Rotverschiebung des Lichts entfernter Objekte nicht unterscheiden könnte, ob man Distanz (Raum) oder Zeit misst.
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Beitrag Nr. 2311-18
06.02.2019 11:32
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Zitat von Harti:Harti schrieb in Beitrag Nr. 2311-17:Zwei Ereignisse, zwischen denen eine räumliche/zeitliche Distanz besteht, erfolgen im Sinne der SRT gleichzeitig, wenn ihre gegenseitige Verbindung/Information durch den Elektromagnetismus (die Lichtgeschwindigkeit) vermittelt wird.
Zitat von Harti:Harti schrieb in Beitrag Nr. 2311-17:Dieser Gleichzeitigkeitsbegriff der SRT hat zur Folge:
a) Wenn man annimmt, zwei Ereignisse erfolgen am selben Ort (lokal), muss zwischen ihnen eine zeitliche Distanz bestehen.
b) Wenn man annimmt, zwei Ereignisse erfolgen zur gleichen Zeit (gleichzeitig im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs), dann muss zwischen ihnen eine räumliche Distanz bestehen (nichtlokal).
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Beitrag Nr. 2311-19
07.02.2019 09:55
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Beitrag Nr. 2311-20
07.02.2019 18:00
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.