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Die Berechenbarkeit wenn W > c= t < 0 bzw. W = c dann t = 0

Thema erstellt von Herbert Werle 
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Beiträge: 1.233, Mitglied seit 10 Jahren
Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 2298-20:
Für w=c+ε gilt dann
(w-v) / (1 - w·v / c²) = 2 (c+ε) / (1 + (c+ε)² / c²) –› c (ε –›0)
D.h. auch für den ruhenden Beobachter ist c die Grenzgeschwindigkeit, wenn beide Signale sich der Lichtgeschwindigkeit nähern, unabhängig davon,
ob sie schneller oder langsamer sind als das Licht
Hallo Thomas,
Das ist so richtig, wenn w und v die gleiche Richtung haben.

Für v1 = c und v2 = c + ε ist
vres = (v1 + v2)/(1 + (v1∙v2/c²)) = (2c + ε)/(1 + c(c +ε)/c²) = (2c + ε)/(1 + (1 + ε/c)) →c
mit ε → 0
Deshalb ist c nach dem Additionstheorem der Geschwindigkeiten die mögliche erreichbare Geschwindigkeit höchstens c.
Die Bedingung v2 = c + ε und ε → 0 kann man als Überlichtgeschwindigkeit v2 deuten, die sich dem Wert c nähert.
Es bleibt trotzdem aber bei dieser Betrachtung dabei, daß beide Lichtgeschwindigkeiten v1 = c und v2 → c die gleiche Richtung haben.

Das gilt nicht, wenn v1 = c und v2 → c unterschiedliche Richtungen haben.
Dann wird der Zähler der Gleichung (v1 + v2) = (c - c - ε) = 0 mit ε → 0.
und somit vres → 0

Offen gesagt, ich war von der Gleichung in Einsteins Publikation etwas überrascht.
Ich nahm an, daß das "Relativistische Additionstheorem für Geschwindigkeiten" nur für gleich gerichtete Geschwindigkeiten gelten würde.
Beispiel:
v1 = 0,8c und v2 =0,8c mit gleicher Richtung
(0,8c + 0,8c)/(1 + 0,8²) = 0.98c.
Für entgegengesetzte Richtungen ist dann rein formal
(0,8c - 0,8c)/(1 - 0,8²) = 0.

Das habe ich nun für mich so interpretiert, daß sich nicht nur zwei in gleiche Richtung bewegende Lichtstrahlen sich in Ruhe befinden, sondern auch zwei sich begegnenden Lichtstrahlen.

Gruß, Otto
Signatur:
Traue nie Deinen Sinnen.
Beitrag zuletzt bearbeitet von Otto am 10.07.2018 um 04:33 Uhr.
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