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Beitrag Nr. 2287-21
08.01.2018 18:46
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Beitrag Nr. 2287-22
08.01.2018 20:35
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Nehmen wir mal kurz an, Teilchen wären Kugeln und alle Wechselwirkungen zwischen solchen Kugeln würden durch Wellen übertragen, die sich mit c ausbreiten. Was wäre denn dann im Zweifelsfalle zwischen zwei solcher Teilchen? Nicht etwa Wellen also ein Vakuum? Wenn Wellen und Teilchen die zwei Seiten der Materie sind, dann ist ein Vakuum der am höchsten verdünnte Teil der Materie aber immernoch Materie. Und diese sorgt dafür, dass feste Materie (also Teilchen) nicht auf LG beschleunigen können. Ich würde jetzt nicht sagen, dass die LG selbst die Bremse ist, sondern eher der Verdichtungs- bzw. Verdrängungswiderstand jener Materie, der hinter der zu beschleunigenden Materie liegt - im Zweifelsfalle also fest, flüssig, gasförmig (, Plasmazustand) oder Vakuum. Im Vakuum beschleunigt man vllt. schneller als in festen Stoffen, aber die (angenommene) Tatsache, das selbst Vakuum noch verdichtet bzw. verdrängt werden muss, macht eine Beschleunigung auf c auch dort unmöglich.Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2287-19:Es stimmt doch einfach nicht, wenn ihr behauptet, vom Vakuum gehe die bremsende Wirkung aus.
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Beitrag Nr. 2287-23
09.01.2018 13:58
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Beitrag Nr. 2287-24
09.01.2018 17:07
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Beitrag Nr. 2287-25
09.01.2018 18:58
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2287-23:Nach Einsteins Gleichung E=mc² ist die Energie der Masse äquivalent.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.