Nicht von Bedeutung
Beiträge: 340, Mitglied seit 6 Jahren
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Beitrag Nr. 2282-21
04.11.2017 08:35
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Otto
Beiträge: 1.246, Mitglied seit 10 Jahren
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Beitrag Nr. 2282-22
04.11.2017 10:29
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Jo.Nicht von Bedeutung schrieb in Beitrag Nr. 2282-21:Alles in allem: v²r=c²rs=2GM. Alles soweit korrekt?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.