Thomas der Große
Beiträge: 1.744, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 2264-844
17.04.2024 12:11
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Harald Denifle schrieb in Beitrag Nr. 2264-843:„Das populäre Narrativ über den Klimawandel ...
Da ist schon alles gut!Zitat von GG Art 5. 3):Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Zitat von Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 20:Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet.
Harald Denifle
Beiträge: 953, Mitglied seit 14 Jahren
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Beitrag Nr. 2264-845
12.09.2024 22:50
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.