„Das populäre Narrativ über den Klimawandel ...
Moin Harald,
denke Du knüpfst hier an an Deinen
Beitrag Nr. 2392-38, wo es bereits um die
Freiheit der Wissenschaft geht.
Das Bundesdeutsche Grundgesetz schreibt dazu
Zitat von GG Art 5. 3):
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Da ist schon alles gut!
Die Eidgenössische Verfassung scheint mehr zu fordern:
Zitat von Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 20:
Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet.
Das verstehe ich so, dass es zwecks Gewährleistung eine Institution geben müsste, die ähnlich der Bankenaufsicht im Finanzbereich diese Unabhängigkeit bewertet und ggf. autorisiert ist, sie herzustellen.
Gibt es so eine eigenständige Institution?
Der Begriff
Korruption klingt ziemlich hart. Große Teile der Forschung hängen nachvollziehbar an der
Produkt-Vermarktung oder an ABM-Töpfen und die Konsumenten solcher Resourcen können eigentlich kein negatives wissenschaftliches Ergebnis prognostizieren.
Der
Wissenschaftsbetrug und damit der eigentliche Schaden entsteht dort, wo solche Personen als unabängige Referenz stilisiert
werden und ihnen Risiko-Bewertungen abverlangt werden, die sie eben wegen der Gebundenheit an ihr Thema nicht leisten können.
Dazu findet man leider nichts in der Interpretation der Verfassungen, z.B. bei Wiki
"Freiheit der Forschung"
Eventuell macht es Sinn, auf ggf. fachfremde aber notwendig analytische Kompetenz zu hören,
z.B. wenn Physiker über KI sprechen, YT: "AI does not exist but it will ruin everything anyway".
Gruß
Thomas
Beitrag zuletzt bearbeitet von Thomas der Große am 17.04.2024 um 19:00 Uhr.
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