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SO R
Beiträge: 1, Mitglied seit 9 Jahren
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Beitrag Nr. 2249-1
24.05.2016 16:50
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Harti
Beiträge: 1.671, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 2249-2
18.06.2025 12:14
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Otto
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Beitrag Nr. 2249-3
20.06.2025 09:42
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Thomas der Große
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Beitrag Nr. 2249-4
20.06.2025 10:22
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Harald Denifle
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Beitrag Nr. 2249-5
31.07.2025 07:13
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πRechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.