Leopold
Beiträge: 1, Mitglied seit 8 Jahren
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Beitrag Nr. 2227-1
06.11.2015 21:49
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Claus
Beiträge: 2.425, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 2227-2
07.11.2015 09:02
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Bernhard Kletzenbauer
Beiträge: 1.360, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 2227-3
16.05.2016 19:25
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Es gibt um uns herum eine Sichtgrenze in etwa 13,8 Mrd. Lichtjahren Entfernung. Innerhalb dieses Volumens expandiert das Universum momentan. Es könnte sein, daß außerhalb dieses Bereichs das Universum kontrahiert. Und diese Reihe aus expandierenden und kontrahierenden Bereichen ließe sich unendlich fortsetzen.Leopold schrieb in Beitrag Nr. 2227-1:es heist ja das das univerum expandiert, doch wenn es das tut sollte es doch ein ende geben dass sich immer weiter ausdehnt. ausserdem könnte nach dem ende nichts sein, also lehre- die durch die ausdehnung gefüllt wird...
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.