Multiversum
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Beitrag Nr. 2226-1
05.11.2015 19:10
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Stueps
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Beitrag Nr. 2226-2
05.11.2015 20:24
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Stueps
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Beitrag Nr. 2226-3
05.11.2015 20:45
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Henry-Dochwieder
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Beitrag Nr. 2226-4
06.11.2015 07:16
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Multiversum
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Beitrag Nr. 2226-5
06.11.2015 10:01
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Multiversum
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Beitrag Nr. 2226-6
06.11.2015 15:54
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Stueps
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Beitrag Nr. 2226-7
06.11.2015 16:21
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Multiversum schrieb in Beitrag Nr. 2226-6:Was haltet ihr überhaupt von den Theorien?
Henry-Dochwieder
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Beitrag Nr. 2226-8
06.11.2015 16:56
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Multiversum schrieb in Beitrag Nr. 2226-6:ich hätte aber noch eine Frage an euch: Was haltet ihr überhaupt von den Theorien? Glaub ihr an die Existenz von Parallelwelten? Was spricht eurer Meinung nach dafür, was dagegen?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.