Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2184-41
31.01.2015 20:19
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 2184-40:nun erkenne ich endlich, worin sich unsere Hypothesen unterscheiden. Die “Geschwindigkeit“ v4, die ich meine, ist keine geometrische Summe der Geschwindigkeiten im 3-D-Raum. Sie ist unabhängig von diesen und steht auf allen Geschwindigkeitsvektoren im 3-D-Raum senkrecht. ...
Das heißt, v4 ist bei meiner Hypothese die “Ausbreitungsgeschwindigkeit“ unseres 3-D-Universums in Richtung einer vierten Raum-Dimension. Damit ist die Einsteinsche Geschwindigkeits-Addition herleitbar.
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Beitrag Nr. 2184-42
02.02.2015 11:53
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 2184-41:Die "Geschwindigkeit" v4 deines Modells ist eine imaginäre Größe.
Bei der "Vierergeschwindigkeit" sind dagegen alle Komponenten reell. Sie stellt eine Maximalgeschwindigkeit c dar, mit der sich nach meiner Vorstellung alle Objekte im Universum bewegen.
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 2184-43
02.02.2015 12:58
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2184-42:Hallo Claus und Eugen Bauhof,
Claus schrieb in Beitrag Nr. 2184-41:Die "Geschwindigkeit" v4 deines Modells ist eine imaginäre Größe.
Bei der "Vierergeschwindigkeit" sind dagegen alle Komponenten reell. Sie stellt eine Maximalgeschwindigkeit c dar, mit der sich nach meiner Vorstellung alle Objekte im Universum bewegen.
Vielleicht läßt sich der Unterschied in euren Ansichten mit Hilfe einer komplexen Zahl deutlich machen. Die Komponenten ( dies entspricht den Richtungen im geometrischen Modell von Claus) setzen sich aus einem imaginären Wert und einem reellen Wert zusammen, der Betrag (Vektor aus imaginären und reellen Anteil der komplexen Zahl) ist aber reell.
MfG
Harti
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Beitrag Nr. 2184-44
03.02.2015 13:13
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.