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Beitrag Nr. 2144-21
30.04.2014 23:49
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 2144-17:Hallo Real,
Real schrieb in Beitrag Nr. 2144-16:Gravitation gilt immernoch als nicht geklärt und die bekannten Erklärungen reichen mir nicht aus, als dass ich den Gedanken über einen Lösungsansatz nachlasse.
Was ist schon wirklich geklärt?
Aber wenn man nach der Gravitation fragt, so sollte man sich vielleicht besser mit der Allgemeinen Relativitätstheorie beschäftigen als mit Salz- und Süsswasser. Sie stellt zwar auch nur ein Modell dar, aber das umfassenste und brauchbarste und fasst Raum, Zeit, Materie und Gravitation zusammen.
mfg okotombrok
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Beitrag Nr. 2144-22
30.04.2014 23:52
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Real schrieb in Beitrag Nr. 2144-20:Das Süsswasser übernimmt den Tiedenhub ab dort nicht.
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Beitrag Nr. 2144-23
30.04.2014 23:54
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Beitrag Nr. 2144-24
01.05.2014 00:31
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Beitrag Nr. 2144-20Zitat von mir:Speziell der Amazonas liegt in der Verlängerung des "originären" Flutberges aus dem Atlantik ( Westwärts ) und hat dennoch eine Tidengrenze,
leitet den Flutberg nicht darüber hinaus. Das Süsswasser übernimmt den Tiedenhub ab dort nicht.
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Beitrag Nr. 2144-25
01.05.2014 02:24
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Henry schrieb in Beitrag Nr. 2144-23:Okotombrok,
ich flehe dich an: Untersage mir jede Äußerung unter Androhung des ewigen Schreibverbotes hier, oder ich werde Dinge schreiben, die nicht wieder gutzumachen sind!!!
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Beitrag Nr. 2144-26
01.05.2014 14:05
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2144-10:Real schrieb in Beitrag Nr. 2144-8:Zum gemachten Argument, das es offiziell ist, das Süsswasser den Tiedenhub nicht mitmacht, scheint dir außer Ignoranz nichts einzufallen.
Hallo Real,
mir gefällt Henrys Ton anderen gegenüber auch sehr oft nicht. Da bin ich ganz auf deiner Seite.
Zum obigen Zitat: Dem Wasser ist es egal, ob es Salzwasser oder Süßwasser ist - sogar ein großes Meer Wodka würde den Gezeitenkräften folgen.
...
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Beitrag Nr. 2144-27
01.05.2014 14:09
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Real schrieb in Beitrag Nr. 2144-26:Auch ist Salzwasser ein Plasma und schwingt ...
Okotombrok (Moderator)
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Beitrag Nr. 2144-28
01.05.2014 15:14
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Real schrieb in Beitrag Nr. 2144-26:Nun sind oben genügend Links, die verdeutlichen, das Süsswasser dem Hub nicht folgt.
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Beitrag Nr. 2144-29
01.05.2014 18:22
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Beitrag Nr. 2144-30
01.05.2014 21:40
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.