Horst
Beiträge: 762, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 2094-21
02.11.2013 15:05
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Zitat:Wenn jemand etwas betrachtet und später — nachdem er es genauer betrachtet hat — feststellt, dass es seiner Natur nach was ganz anderes ist als das, was er zunächst dachte, dann bezeichne ich diese zweite Natur des Betrachteten als die, die der Wahrheit näher kommt. (Ob das dann schon wirklich die l e t z t e Wahrheit ist, bleibt natürlich stets offen).
Grtgrt
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren
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Beitrag Nr. 2094-22
02.11.2013 15:27
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Horst schrieb in Beitrag Nr. 2094-21:Grtgrt im Beitrag Nr. 2094-20
Zitat:Wenn jemand etwas betrachtet und später — nachdem er es genauer betrachtet hat — feststellt, dass es seiner Natur nach was ganz anderes ist als das, was er zunächst dachte, dann bezeichne ich diese zweite Natur des Betrachteten als die, die der Wahrheit näher kommt. (Ob das dann schon wirklich die l e t z t e Wahrheit ist, bleibt natürlich stets offen).
Hallo Grtgrt
Thema verfehlt,
denn ich habe dich im Verdacht, dass du diese Erkenntnisse bei der genauen Betrachtung deiner, oder der Frauen im Allgemeinen gewonnen hast? :smiley32:
Gruß Horst
Harti
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 2094-23
03.11.2013 09:07
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.