Harti
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 2089-61
01.11.2013 15:27
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 2089-59:Kurve = Bildmenge einer stetigen Abbildung der Menge aller reellen Zahlen in einen Raum
Grtgrt
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren
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Beitrag Nr. 2089-62
01.11.2013 19:20
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2089-61:Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 2089-59:
Kurve = Bildmenge einer stetigen Abbildung der Menge aller reellen Zahlen in einen Raum
Hallo Grtgrt,
also das verstehe ich jetzt nicht mehr.
Ich habe mir unter einer Kurve eine aus unendlich vielen Richtungsänderungen gebildete Gerade vorgestellt. Und weil eine Gerade eindimensional ist, kann man mit ihr keine Richtungsänderung darstellen und braucht deshalb für die Darstellung der Richtungsänderungen eine zweidimensionale Fläche. Dies braucht man im übrigen auch für jede, auch nur einmalige Richtungsänderung.
Aber diese Vorstellung ist wohl zu unmathematisch.
MfG
Harti
Harti
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Beitrag Nr. 2089-63
02.11.2013 11:30
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.