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Beitrag Nr. 2048-1
12.06.2013 05:00
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Beitrag Nr. 2048-2
12.06.2013 10:48
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Beitrag Nr. 2048-3
12.06.2013 10:50
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Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 2048-1:81 meter.
Bei 300km/h 900m.
Und bei Lichtgeschwindigkeit?
Was kann man daraus lernen?
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Beitrag Nr. 2048-4
12.06.2013 23:17
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Henry schrieb in Beitrag Nr. 2048-3:Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 2048-1:81 meter.
Bei 300km/h 900m.
Und bei Lichtgeschwindigkeit?
Was kann man daraus lernen?
Das du sicher die Führerscheinprüfung bestehen würdest - mehr aber wohl nicht. Und dass Autofahrer in ihrer eigenen Welt leben, gelle? Aber das haben wir ja schon immer vermutet.
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Beitrag Nr. 2048-5
13.06.2013 10:39
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Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 2048-4:.
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Beitrag Nr. 2048-6
13.06.2013 12:43
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Da noch Niemand ein Wurmloch gesehen hat, kann die Frage auch (momentan) nicht beantwortet werden. Vielleicht kann dir Prof.Harald Lech helfen.Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 2048-4:Sind wurmlöcher wirksam, wenn planetenbahnen sie kreuzen können oder müssen dann wurmlöcher so stark sein, dass sie planetenbewegung ablenken.?
Werden dann Wurmlöcher durch den Raum unrealistisch oder Teil des Antriebssytem um Raum ablenken zu können.
Zitat:Gehen planeten bei seite wenn das abbremsen nicht möglich ist?
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Beitrag Nr. 2048-7
13.06.2013 13:31
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2048-6:Zitat:Gehen planeten bei seite wenn das abbremsen nicht möglich ist?
Diesen Satz erlaube ich mir mit drei Smileys zu bewerten: :joker::joker::joker:
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Beitrag Nr. 2048-8
13.06.2013 15:02
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 2048-7:Hallo Hans-m,
ja, dieser Satz von Wrentzsch ist wirklich "einmalig". Bei diesem Satz kann man nur noch :cry::cry::cry:
M.f.G. Eugen Bauhof
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Beitrag Nr. 2048-9
13.06.2013 16:02
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Henry schrieb in Beitrag Nr. 2048-8:Jetzt gibt Wrentzsch schon mal den Karnevalsprinzen und ihr versteht ihn nicht! Ein Lacher wem Lacher gebühren!
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Beitrag Nr. 2048-10
13.06.2013 16:46
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2048-9:Henry schrieb in Beitrag Nr. 2048-8:Jetzt gibt Wrentzsch schon mal den Karnevalsprinzen und ihr versteht ihn nicht! Ein Lacher wem Lacher gebühren!
Vielleicht hat Wrentzsch´´s Anliegen doch noch einen ernsthaften Hintergrund, und er kann ihn womöglich nicht so rüberbringen.
lassen wir ihm die Chance zur Nachbesserung
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Beitrag Nr. 2048-11
13.06.2013 21:45
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.