Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1985-271
24.04.2013 09:21
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Henry schrieb in Beitrag Nr. 1985-270:Du hast einfach behauptet, 3y-2x wäre gleich Null, aber eine Lösung dieser Gleichung würde erst die Ergebnisse für x und y liefern!
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1985-272
24.04.2013 09:42
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1985-265:Aber ich stelle ich folgende Frage: Wie hoch ist die Relativgeschwindigkeit zwischen 2 Photonen.
Okotombrok (Moderator)
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1985-273
24.04.2013 10:27
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Henry schrieb in Beitrag Nr. 1985-270:Du hast einfach behauptet, 3y-2x wäre gleich Null,
Beiträge: 2.307, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1985-274
24.04.2013 11:35
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1985-273:Henry schrieb in Beitrag Nr. 1985-270:Du hast einfach behauptet, 3y-2x wäre gleich Null,
Nein,
wenn 2x = 3y, dann ist 3y - 2x = 0
Da gibt's nichts dran zu rütteln.
Übrigens stammt die Gleichung nicht von mir. Ich habe sie irgendwann im Internet entdeckt als Beispiel was passieren kann, wenn durch 0 geteilt wird.
Das ist nämlich der einzige Fehler in meiner Vorgehensweise und zeigt, das Division durch 0 keinesfalls immer gegen unendlich geht und damit womöglich gleichgesetzt werden könnte.
mfg okotombrok
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1985-275
24.04.2013 12:29
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1985-272:Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1985-265:Aber ich stelle ich folgende Frage: Wie hoch ist die Relativgeschwindigkeit zwischen 2 Photonen.
Hallo Hans-m,
diese Frage beantwortet sich von selbst, wenn du versuchst, dafür eine Messanordnung zu skizzieren. Also, wie soll das gemessen werden?
M.f.G. Eugen Bauhof
Beiträge: 2.307, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1985-276
24.04.2013 16:04
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1985-275:Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1985-272:
Hallo Hans-m,
diese Frage beantwortet sich von selbst, wenn du versuchst, dafür eine Messanordnung zu skizzieren. Also, wie soll das gemessen werden?
M.f.G. Eugen Bauhof
Ich definiere hier mal 2 Versuchanordnungen:
1: die Photonen fliegen aufeinander zu
2. die Photonen fliegen in die Gleiche Richtung, wobei Photon 2 das Photon 2 verfolgt.
betrachten wir das nach der klassichen Physik, so ist das Ergebnis klar
nach der SRT ist ein Photon aber immer 300 000 km/s schneller als jedes sich im Raum bewegende Objekt.
Somit wäre das Photon 1 aus Sicht von Photon 2 um 300 000km schneller und umgekehrt.
Betrachten wir speziell den Fall der Photonen, die in die gleiche Richtung fliegen.
Der Abstand zwischen Photon 1 und Photon 2 wäre stets der gleiche, da beide mit c unterwegs sind.
Damit Photon 1 aber von Photon 2 mit c überholt wird, müsste eine Zeitdilatation stattfinden.
Das ist jedoch ein Widerspruch.
Es sei denn, die Zeitdilation wäre unendlich, wodurch für die Photonen Raum und Zeit eingefroren wären.
An diesem Punkt wären wir wieder bei der Lorentztransformation, die, wenn ich für V=c einsetze (auch wenn es verboten ist) eine unendliche Zeitdilatation als Ergebnis herausbekomme.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.