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Beitrag Nr. 1978-41
06.01.2013 14:43
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Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1978-42
06.01.2013 17:28
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Hallo Stueps,Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1978-41:Zwei Fragen zur Skizze in Beitrag Nr. 1978-35:
1. Die Halbkreislinie z.B. zwischen Galaxie A und E (oder auch z.B. zwischen C und G) dürfte mit vmax = c wachsen, oder? Heißt, in deiner Skizze gegenüberliegende Galaxien dürften sich maximal mit Lichtgeschwindigkeit entfernen, oder?
(Ach nee, hab grad gemerkt, in Frage 1 kann vmax auch höher als c sein, da Galaxien in der Raumzeit eingebettet sind, und diese ja nicht an c gebunden ist.)
Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1978-41:2. Ein Wachsen des Kreises (der Kreislinie) dort (welche/r dem 3D Universum vermindert um zwei Dimensionen entspricht) würde dem Blockuniversum von Claus entsprechen, oder? (Die wachsenden Kreise übereinandergepackt würden also einen Kegel ergeben.)
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Beitrag Nr. 1978-43
07.01.2013 00:25
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1978-39:Aber inwieweit hat das nun etwas mit der elektrischen bzw. magnetischen Wechselwirkung zu tun?
Beiträge: 1.851, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1978-44
07.01.2013 00:40
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1978-43:Mich hat schon länger die Tatsache gestört, das die beiden Postulate der SRT, Relativitätsprinzip und Konstanz der Lichtgeschwindigkeit in einem Widerspruch stehen; denn für die Lichtgeschwindigkeit gilt das Relativitätsprinzip nicht.
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Beitrag Nr. 1978-45
07.01.2013 08:49
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Beitrag Nr. 1978-47
07.01.2013 09:16
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1978-45:Hallo Zara.t.
aber was ist an meinem Gedankengang ansonsten falsch ?
MfG
Harti
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Beitrag Nr. 1978-48
07.01.2013 09:28
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1978-42:Nur den 'Kreisen' kommt nach meiner Auffassung Existenz zu, nicht aber dem Inneren der 4-D-Kugel. Was vorbei ist, ist vorbei. :cry:
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Beitrag Nr. 1978-49
07.01.2013 15:03
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Hallo Stueps,Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1978-48:Ein Wachsen der Kreislinie (also ein sich Ausdehnen dieser), würde eine Kegeloberfläche ergeben, packte man wachsende Kreise übereinander. Diese Kegeloberfläche entspräche Claus´ Blockuniversum. Kann man das so sagen?
Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1978-48:Ich weiß, dass du nur einer Kreislinie Existenz zukommen lässt, diese wäre dann die Gegenwart. Richtig?
Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1978-48:Einen starken Vorteil in deiner Sichtweise sehe ich bespielsweise im intuitiven Begreifen von Zeit und Existenz an sich: Es existiert real nur die Gegenwart.
Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1978-48:Diese ist m.E. jedoch zweifellos ein dynamisches Gebilde. Um diese Dynamik zu verstehen, muss man eben vergleichen, und das eben auch chronologisch. Und da eignet sich eben m.E. wieder ein Blockuniversum.
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Beitrag Nr. 1978-50
07.01.2013 15:11
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Henry schrieb in Beitrag Nr. 1978-47:Die gegenseitige Abhängigkeit des magnetischen und des elektrischen Feldes hat nichts mit der Geschwindigkeit des Lichtes zu tun.
Zitat:Auch ist dein Annahme der "periodischen und nicht periodischen Bewegung" völlig falsch. Es besteht eine Abhängigkeit von Wellenlänge und Frequenz (je größer die Wellenlänge, desto kleiner die Frequenz), aber da die Welle des Lichtes gar nicht in Ausbreitungsrichtung schwingt, sonder senkrecht dazu kann das gar keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit haben.
Zitat:Im Übrigen hat Zara.t Recht, denn die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit ist eine Voraussetzung der Relativität.
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Beitrag Nr. 1978-51
07.01.2013 15:49
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Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 1978-44:Aus dem Relativitätsprinzip folgt zwingend die Existenz einer invarianten (maximalen) Grenzgeschwindigkeit von noch unbekanntem Wert.
Zitat:Wenn man dann noch die Maxwellschen Gleichungen akzeptiert, muss man c als Wert dieser invarianten Grenzgeschwindigkeit wählen.
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Beitrag Nr. 1978-52
07.01.2013 21:51
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1978-36:Das kann man auch graphisch darstellen, indem man die elektrische und magnetische Wechselwirkung (elektromagnetische Welle) in ihren raumzeitlichen Bedeutungen als gleichwertig behandelt und für die Naturkonstante Lichtgeschwindigkeit deshalb den Wert 1 erhält.
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Beitrag Nr. 1978-53
08.01.2013 10:38
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1978-51:Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 1978-44:Aus dem Relativitätsprinzip folgt zwingend die Existenz einer invarianten (maximalen) Grenzgeschwindigkeit von noch unbekanntem Wert.
Kannst Du das etwas näher erläutern ? Auch ich gehe davon aus, dass es eine solche Geschwindigkeit gibt. Schließe dies aber aus dem Wesen elektromagnetischer Wechselwirkung und komme ohne physikalische Einheiten (Meter,Sekunde) zu dem Wert 1.
Zitat:Wenn man dann noch die Maxwellschen Gleichungen akzeptiert, muss man c als Wert dieser invarianten Grenzgeschwindigkeit wählen.
Ich nehme an, dass sich c dabei auf der Grundlage der allgemein anerkannten, aber frei bestimmten Einheiten für Längen (Meter) und Zeit (Sekunde) ergibt. Das ist plausibel.
Grüße
Harti
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Beitrag Nr. 1978-54
08.01.2013 12:58
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Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 1978-53:Das Relativitätsprinzip fordert absolute Größen, sonst wäre es sinnlos.
Nur am Rande: das dabei verwendete Einheitensystem spielt gar keine Rolle. Theoretiker setzen zB: c = h quer = 1. Aber jedes beliebige Einheitensystem wäre möglich.
Grüße
zara.t.
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Beitrag Nr. 1978-55
08.01.2013 13:21
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Beiträge: 2.307, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1978-56
08.01.2013 14:02
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1978-55:Hallo Claus,
vielen Dank für die Hinweise.
In dem von Dir mitgeteilten zweiten Link schreibt der Autor: "Meistens werde ich mich der praktischen Konvention theoretischer Physikerinnen
bedienen, und c=1 setzen.....Das ist so lange praktisch, bis man versucht, tatsächlich eine Zahl auszurechnen, dann darf man sich damit amüsieren, die fehlenden Faktoren wieder einzubauen."
Ich bin eben zu der Überzeugung gekommen, dass es nicht nur eine praktische Konvention ist c=1 zu setzen, sondern es dem Wesen elektromagnetischer Wellen entspricht, dass bei ihnen die Beziehung zwischen Raum (Wellenlänge) und (Zeit) Frequenz, was nichts anderes als die Geschwindigkeit bedeutet, 1 ist; weil die elektrische Wirkung und die magnetische Wirkung zwar unterschieden werden können, in ihrer raumzeitlichen Veränderung aber gleich sind.
Dieser Zusammenhang wird durch die Anwendung unserer willkürlich gewählten Maßeinheiten von Meter und Sekunde verzerrt.
Die Lichtgeschwindigkeit, d.h. die Beziehung von Raum und Zeit bei elektromagnetischen Wellen, ist in dem Sinne als "Grenzgeschwindigkeit" zu interpretieren, dass bei Überschreiten dieser Grenze durch ein bewegtes Objekt, die Raum- und Zeitkoordinate in einem Minkowski-Diagramm vertauscht werden. In Deinem vierdimensionalen Modell erfolgt die die "Vertauschung" von Raum und Zeit, indem die Zeitkoordinate vollständig in eine Raumkoordinate übergeht/kippt.
Auch auf der Grundlage unserer üblichen Maßeinheiten kann man diesen Zusammenhang darstellen, indem man nämlich die Höchstgeschwindigkeit von 300000 km/s an der 1 spiegelt und aus der Perspektive der Zeit (Zeit im Zähler) zu einer geringstmöglichen Geschwindigkeit von 1/300000 s/km kommt. Auch Lezteres ist die Lichtgeschwindigkeit.
MfG
Harti
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Beitrag Nr. 1978-57
08.01.2013 14:16
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1978-55:Ich bin eben zu der Überzeugung gekommen, dass es nicht nur eine praktische Konvention ist c=1 zu setzen, sondern es dem Wesen elektromagnetischer Wellen entspricht, dass bei ihnen die Beziehung zwischen Raum (Wellenlänge) und (Zeit) Frequenz, was nichts anderes als die Geschwindigkeit bedeutet, 1 ist; weil die elektrische Wirkung und die magnetische Wirkung zwar unterschieden werden können, in ihrer raumzeitlichen Veränderung aber gleich sind.
Dieser Zusammenhang wird durch die Anwendung unserer willkürlich gewählten Maßeinheiten von Meter und Sekunde verzerrt.
Zitat:Nur am Rande: das dabei verwendete Einheitensystem spielt gar keine Rolle. Theoretiker setzen zB: c = h quer = 1. Aber jedes beliebige Einheitensystem wäre möglich.
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Beitrag Nr. 1978-58
08.01.2013 16:51
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Zitat von Bauhof {1978-42 und 49}:Was vorbei ist, ist vorbei. :cry: ... Es gibt immer nur eine Gegenwart.
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Beitrag Nr. 1978-59
08.01.2013 18:09
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Hallo Claus,Claus schrieb in Beitrag Nr. 1978-58:Was genau ist deiner Meinung nach diese eine "Gegenwart", die man allein als zulässig oder "seiend" bezeichnen soll? Hat diese Gegenwart nur subjektive oder auch eine objektive (hier vielleicht sogar: kosmologische) Bedeutung?
Zitat:In der allgemeinen Relativitätstheorie erhalten Koordinaten nur in Bezug auf reale, in der Raum-Zeit eingebettete Objekte physikalische Bedeutung. Ohne einen solchen Bezug, auch bei einer leeren Raum-Zeit, definiert jede Schichtung der Welt in eine Folge von Räumen eine Zeitkoordinate gleichen Status. In der Kosmologie setzen wir die Existenz einer Schichtung nahezu homogen isotroper Räume voraus. Das ist eine spezielle Schichtung, und die entsprechende Zeit ist die kosmologische Zeit.
Ist das Universum leer, kann es mehrere solche Schichtungen geben. Die Minkowski-Welt und die deSitter-Welten sind Beispiele dafür. Enthält das Universum Materie, existiert nur eine solche Schichtung. Die Linien konstanten Ortes sind dann zeitartige Linien, die so gewählt werden, dass sie die mittlere Bewegung der Materie wiedergeben. Die kosmologische Zeit ist dann die Eigenzeit dieser Bewegung.
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Beitrag Nr. 1978-60
08.01.2013 20:44
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Beitrag Nr. 1978-61
09.01.2013 12:44
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Diese mittlere Bewegung, wie Du sie nennst, bezieht sich auf den Beobachter des Bezugssystem Erde. Einen anderen Beobachtungspunkt haben wir nicht. Ob wir das, was wir aus unserem Bezugssystem beobachten, wirklich als Mittelwert bezeichnen können, dafür wissen wir zu wenig über das Universum. Was sich jenseits unseres Beobachtungshorizontes ereignet, können wir, mangels Kenntnis, nicht mit einrechnen. Letztendes können wir uns als unbewegt ,als stillstehend definieren. und somit wäre der so genannte Mittelwert =0Claus schrieb in Beitrag Nr. 1978-60:ok, diese Definition der Gegenwart kann ich einsehen. Man muss sich aber im Klaren darüber sein, dass man das dann auf Basis einer "mittleren" Bewegung der Materie des Kosmos definiert.
Zitat:Wenn man es also genau nimmt, muss man dann m.E. jedem Objekt seine eigene Gegenwart zusprechen.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.