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Beitrag Nr. 1964-21
09.12.2012 11:52
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1964-19:
meines Wissens nach wird doch alles durch (uns auch schon weitgehend bekannte) Naturgesetze erzwungen.
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Beitrag Nr. 1964-22
09.12.2012 12:36
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1964-18:
Ein radioaktives Atom, dass jetzt zufällig zerfällt, lebt1). Menschen, die sich entscheiden, zu heizen, weil ihnen kalt ist, dagegen nicht2).
zu 1: Das Naturgesetz des radioaktiven Zerfalls in einer bestimmten Halbwertszeit gilt nicht für das einzelne Atom.
zu 2: Das Blockheizkraftwerk hat z.B. im Winter jeweils um 11.00 Uhr eine naturgesetzlich verlässliche, konstante Leistungsabnahme.
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Beitrag Nr. 1964-23
09.12.2012 15:27
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Beitrag Nr. 1964-24
09.12.2012 16:57
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Irena schrieb in Beitrag Nr. 1964-23:
Ich glaube für dich wäre interessant der Buch des Nobelpreisträgers für Physik Robert B. Laughlin "Abschied von der Weltformel". Für mich war es ein Buch, der mir sehr geholfen hat, meine Überlegungen, meine Gedanken zu ordnen. Ich hatte hier schon mal eine lebhafte Diskussion zu diesem Buch, deswegen werde sich nicht wiedeholen.
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Beitrag Nr. 1964-25
09.12.2012 17:04
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Irena schrieb in Beitrag Nr. 1964-23:
M. E. darf man nicht über die Freiheitsgrade sprechen, wie wir es über Naturgesetze machen. Naturgesetze sind allgegenwärtig und jederzeit gültig. Die Freiheitsgrade dagegen schwanken.
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Beitrag Nr. 1964-26
09.12.2012 19:07
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1964-25:
Irena schrieb in Beitrag Nr. 1964-23:
M. E. darf man nicht über die Freiheitsgrade sprechen, wie wir es über Naturgesetze machen. Naturgesetze sind allgegenwärtig und jederzeit gültig. Die Freiheitsgrade dagegen schwanken.
Das, Irena, verstehe ich nicht:
schließlich und endlich sind die Freiheitsgrade doch genau komplementär zu den Gesetzen.
Daraus — so denke ich — folgt, dass man sie stets gemeinsam diskutieren sollte (was leider nur ganz selten wirklich getan wird).
Gruß, grtgrt
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Beitrag Nr. 1964-27
09.12.2012 21:38
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Henry schrieb in Beitrag Nr. 1964-26:Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1964-25:
schließlich und endlich sind die Freiheitsgrade doch genau komplementär zu den Gesetzen.
Naturgesetze setzen Größen zueinander in Beziehung, ein Freiheitsgrad (also z. B. der Ort oder der Impuls eines Teilchens oder auch seine Ladung) ist kein Naturgesetz.
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Beitrag Nr. 1964-28
09.12.2012 22:15
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1964-21:Es scheint mir eher so zu sein, dass
· das wichtigste aller Naturgesetze darin besteht, die Natur zu veranlassen, eben NICHT alles zu regeln.
Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1964-21:· und dass man als » Leben « all das bezeichnen sollte, was in der Lage ist, die so entstandenen Freiräume gezielt zu nutzen.
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Beitrag Nr. 1964-29
09.12.2012 22:54
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Beitrag Nr. 1964-30
10.12.2012 11:01
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Hallo Stueps,Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1964-28:Oder dieser nicht geregelte Einzelfall:
Ein einzelnes freies Neutron zerfällt in einer nicht vorhersehbaren Zeitspanne.
Statistisch gesehen zerfällt von einer hinreichenden Menge freier Neutronen die Hälfte in ca. elf Minuten.
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Beitrag Nr. 1964-31
10.12.2012 11:34
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1964-21:und dass man als » Leben « all das bezeichnen sollte, was in der Lage ist, die so entstandenen Freiräume gezielt zu nutzen.
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Beitrag Nr. 1964-32
10.12.2012 11:44
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Beitrag Nr. 1964-33
10.12.2012 17:10
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Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 1964-31:Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1964-21:
und dass man als » Leben « all das bezeichnen sollte, was in der Lage ist, die so entstandenen Freiräume gezielt zu nutzen.
Wie kann ich nun feststellen, ob ein Messergebniss "gezielt" gewählt wurde?
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Beitrag Nr. 1964-34
10.12.2012 19:25
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Irena schrieb in Beitrag Nr. 1964-30:Hallo Stueps,Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1964-28:Oder dieser nicht geregelte Einzelfall:
Ein einzelnes freies Neutron zerfällt in einer nicht vorhersehbaren Zeitspanne.
Statistisch gesehen zerfällt von einer hinreichenden Menge freier Neutronen die Hälfte in ca. elf Minuten.
du täuscht sich mit der radioaktiven Habwertzeit. Wenn man spricht über Lebensdauer eines Neutrons (http://de.wikipedia.org/wiki/Neutron etwa 15 min.) bedeutet es ein Mittelzeit seiner Existenz (nicht die Halbierung der MEnge).
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Beitrag Nr. 1964-35
10.12.2012 21:39
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1964-34:Hallo Irena, in der Länge der Halbwertszeit habe ich mich getäuscht, dies sind ca. 15 min statt 11. Beim Rest liegst du m.E. definitiv falsch. Bitte lies bei WIki unter "Halbwertszeit nach.
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Beitrag Nr. 1964-36
10.12.2012 22:07
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Beitrag Nr. 1964-37
10.12.2012 22:42
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Zitat:Ein einzelnes freies Neutron zerfällt in einer nicht vorhersehbaren Zeitspanne.
Statistisch gesehen zerfällt von einer hinreichenden Menge freier Neutronen die Hälfte in ca. elf Minuten.
(kursiv von mir)Zitat von Wikipedia/Lebensdauer:Der Begriff Lebensdauer kennzeichnet in der Physik die mittlere Lebenszeit eines Mitgliedes eines Ensembles identischer, instabiler und nicht miteinander wechselwirkender Objekte.
Zitat:Ein einzelnes freies Neutron zerfällt in einer nicht vorhersehbaren Zeitspanne.
Statistisch gesehen zerfällt von einer hinreichenden Menge freier Neutronen die Hälfte in ca. elf Minuten.
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Beitrag Nr. 1964-38
11.12.2012 09:11
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Beitrag Nr. 1964-39
11.12.2012 18:16
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Zitat von Stueps:Die mittlere Lebensdauer beträgt jedoch, wie von dir richtig bemerkt, knapp 15 min. Die Halbwertszeit leitet sich direkt aus der mittleren Lebensdauer ab, und beträgt ca. 69% der m. Lebensdauer.
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Beitrag Nr. 1964-40
12.12.2012 08:32
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Zitat von Stueps:Die Halbwertszeit leitet sich direkt aus der mittleren Lebensdauer ab, und beträgt ca. 69% der m. Lebensdauer.
Claus schrieb in Beitrag Nr. 1964-39:Hatte zuerst angenommen, ein freies Neutron würde - anders als ein radioaktives Atom - exakt in 881,5 ± 1,5 s zerfallen... aber Stueps hat wohl recht. Zerfall ist Zerfall.
Habe ich nicht. Schon in Beitrag Nr.30 habe ich verwiesen, dass du hier Halbwertzeit verwendest, die m. E. für das Neutronzerfall nicht sinnvoll ist. Die Nutzbarkeit, die du in deinem vorgehenden Beitrag erwähnst, ist auf radioaktiven Atomzerfall anzuwenden (und auch jederzeit überprüfbar).Zitat:Du hast "Halbwertszeit" mit "Lebensdauer" verwechselt. Und ich dann auch, habe es erst jetzt bemerkt.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.