Grtgrt
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren
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Beitrag Nr. 1961-61
18.02.2013 12:31
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Horst schrieb in Beitrag Nr. 1961-58:
Warum erklärst du nicht mal mit eigenen Worten – ohne dich auf deine Beiträge und Links zu berufen – allgemeinverständlich an einem Beispiel, –
wie, wo und warum die Natur leichte (?) Änderungen an der Vergangenheit vornimmt?
Müßten dann nicht die dazu erforderlichen Bewegungsvorgänge rückwärts ablaufen?
Gruß Horst
Irena
Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 1961-62
19.02.2013 18:08
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1961-44:es ist doch ganz offensichtlich so, dass ALLES, was in unserem Universum exisiert — als Potentia oder als Faktum — durch die Wellenfunktion des Universums beschrieben ist.
Grtgrt
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren
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Beitrag Nr. 1961-63
17.03.2013 17:31
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Horst schrieb in Beitrag Nr. 1961-58:
Warum erklärst du nicht mal mit eigenen Worten – ohne dich auf deine Beiträge und Links zu berufen – allgemeinverständlich an einem Beispiel, –
wie, wo und warum die Natur leichte (?) Änderungen an der Vergangenheit vornimmt?
Müßten dann nicht die dazu erforderlichen Bewegungsvorgänge rückwärts ablaufen?
Gruß Horst
Zitat von Greene:
Die Quantenmechanik stellt nicht in Abrede, dass die Vergangenheit geschehen ist, und zwar unwiderruflich.
Der Konflikt erwächst einfach daraus, dass der Begriff der Vergangenheit in der Quantenmechanik eine andere Bedeutung hat als in der klassischen Vorstellung.
In der klassischen Vorstellung aufgewachsen, sind wir versucht zu sagen, ein Photon habe dieses oder jenes getan.
In der Quantenwelt — unserer Welt — verleiht diese Auffassung dem Photon jedoch eine zu eingeschränkte Wirklichkeit.
... Obwohl also die Quantenentwicklung von der Vergangenheit bis jetzt durch nichts beeinflusst wird, was wir jetzt tun, kann die Geschichte die wir über die Vergangenheit erzählen, insofern doch die Spur heutiger Handlungen in sich tragen.
Trujila
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Beitrag Nr. 1961-64
20.03.2013 04:39
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1961-1:
Ein Ding D existiert in Qualität Q genau dann,
wenn es so beobachtet wird
oder seine Existenz ( in eben dieser Qualität ) logische Folge einer Beobachtung ist.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.