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Beitrag Nr. 1960-41
04.01.2013 00:06
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Beitrag Nr. 1960-42
04.01.2013 10:29
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Hallo Zeitreisender.Zeitreisender schrieb in Beitrag Nr. 1960-41:(...)
Ich rechnete unendliche Zeiten weit um einen Unterschied festzustellen.
(...)
Das war sehr aufwendig zu rechnen, weshalb es unendlich viel Zeit und Anstrengung brauchte.
(...)
Ich erfand eine Methode, mittels der ich die Zeiträume wie in Quadratur versetzte und damit rechnen konnte.
(...)
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Beitrag Nr. 1960-43
04.01.2013 18:33
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Beitrag Nr. 1960-44
05.01.2013 05:10
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Beitrag Nr. 1960-45
05.01.2013 13:59
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Beitrag Nr. 1960-46
11.01.2013 06:43
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Beitrag Nr. 1960-47
12.01.2013 13:33
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Beitrag Nr. 1960-48
12.01.2013 13:43
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Beitrag Nr. 1960-49
12.01.2013 14:19
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Beitrag Nr. 1960-50
13.01.2013 12:17
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.