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Beitrag Nr. 1944-1
30.10.2012 17:23
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Beitrag Nr. 1944-2
25.12.2012 23:14
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Das kann stimmen, weil es dann zu heiß auf der Erde wird.Uwe2 schrieb in Beitrag Nr. 1944-1:Ich bin davon ausgegangen, dass die Erde noch rund eine Milliarde Jahre Lebesnträger sein kann.
Nach ca. 6 Milliarden Jahren wird die Sonne zum roten Riesen aufgebläht sein, sodass Merkur und Venus verschluckt werden. Die Erde wird aber wahrscheinlich nicht verschluckt. So war mir das bis jetzt bekannt. Ob der Planet Erde an sich das 'überlebt' oder verdampft, das weiß ich nicht.Uwe2 schrieb in Beitrag Nr. 1944-1:(Ich habe das noch bevorstehende Alter der Erde immer zwischen 4 und 6 Milliarden Jahre geschätzt).
Ich wüsste nicht, warum die Erde nach einer Milliarde Jahre schon nicht mehr existieren sollte.Uwe2 schrieb in Beitrag Nr. 1944-1:Die Erde existiert noch etwa 1 Milliarde Jahre (mit oder ohne uns), das sind ca. 42'077'910'670'000'000 Herzschläge (bei einem Puls von 80).
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Beitrag Nr. 1944-3
26.12.2012 03:52
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Beitrag Nr. 1944-4
31.12.2012 03:47
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Beitrag Nr. 1944-5
31.12.2012 03:56
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Beitrag Nr. 1944-6
31.12.2012 08:18
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Beitrag Nr. 1944-7
31.12.2012 10:46
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Quante schrieb in Beitrag Nr. 1944-6:Wie gehts eigentlich ...Crank F.?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.