Jonny13
Beiträge: 1, Mitglied seit 11 Jahren
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Beitrag Nr. 1936-1
20.10.2012 05:13
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Stueps
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1936-2
21.10.2012 22:16
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Jonny13 schrieb in Beitrag Nr. 1936-1:durch di form des bumerangform dürfte es einfacher sein den raum zu zerreisen
jaaa ... nein.Jonny13 schrieb in Beitrag Nr. 1936-1:[...]denk mal drüber nach[...]
Jonny13 schrieb in Beitrag Nr. 1936-1:und bedenkt die form ,wie einschneidig es wehre
Jonny13 schrieb in Beitrag Nr. 1936-1:lasst mich wissn was ihr von der ;irrsinnigen idee haltet
Wrentzsch
Beiträge: 1.128, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 1936-3
03.11.2012 14:47
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.