Grtgrt
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Beitrag Nr. 1923-41
09.10.2012 15:46
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Henry schrieb in Beitrag Nr. 1923-40:
Ok, das verstehe ich soweit. Falls du nichts dagegen hast, würde ich dennoch ab und an ein paar Fragen dazu stellen.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.