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Beitrag Nr. 1863-22
24.01.2012 11:12
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Zitat:Es geht hier gar nicht um Satire Henry, oder die Inhalte der Beiträge, sondern um das Urheberrecht und die guten Sitten.
Wenn Dir, nach eigenem Bekunden, bekannt ist das der Verfasser des Zitats nicht "unbekannt" ist, und zu dem auch noch nicht verstorben ist, sondern "unter den lebenden weilt" ist es Deine Pflicht, Namus Irrtum im Eingangspost aufzuklären, und die Dinge richtig zu stellen.
Jedenfalls die Pflicht eines verantwortungsbewussten Foristen.
Sorry, ich hatte vermutet das wäre Dir bekannt. :-(
gez. Ernst E.
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Beitrag Nr. 1863-23
24.01.2012 11:18
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Hallo Henry.Henry schrieb in Beitrag Nr. 1863-22:(...)
Es ist überhaupt nicht "meine Pflicht", "Namus Irrtum" aufzuklären, denn er unterlag überhaupt keinem Irrtum, sondern er wollte Anregungen über das eingestellte Zitat haben, weil er es nach eigenem Bekunden nicht wirklich verstand.
(...)
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Beitrag Nr. 1863-24
24.01.2012 11:26
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Zitat:Hallo Henry.
Natürlich unterlag Namu einem Irrtum.
Er nahm an der Verfasser wäre unbekannt.
Schon vergessen?
gez. Ernst E.
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Beitrag Nr. 1863-25
24.01.2012 11:42
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Hallo Henry.Henry schrieb in Beitrag Nr. 1863-24:Hi, Ernst!
Der Verfasser war IHM unbekannt, das ist aber kein Irrtum, sondern Unkenntnis, alles Weitere ist DEINE Interpretation. Nebenbei bemerkt zitierst du nicht das, was der Verfasser mit seinem Aphorismus sagen wollte, sondern die Interpretation eines Dritten, also das, was auch wir hier tun.
Henry
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Beitrag Nr. 1863-26
24.01.2012 13:41
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Zitat:Hallo Henry.
Wir beide wissen doch das ein Irrtum unabsichtlich aus fehlenden oder falschen Informationen oder Schlüssen entsteht.
Und Du hast wider besseres Wissen diesen bestehenden Irrtum nicht aufgeklärt.
Daran ist nichts zu interpretieren, nur festzustellen.
gez. Ernst E.
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Beitrag Nr. 1863-27
25.01.2012 00:05
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Hallo Henry und guten Abend.Henry schrieb in Beitrag Nr. 1863-26:ZITAT
Hallo Henry.
Wir beide wissen doch das ein Irrtum unabsichtlich aus fehlenden oder falschen Informationen oder Schlüssen entsteht.
Und Du hast wider besseres Wissen diesen bestehenden Irrtum nicht aufgeklärt.
Daran ist nichts zu interpretieren, nur festzustellen.
gez. Ernst E.
ZITATENDE
Hallo, Ernst!
Nu lass ma gut sein! Wer der Autor war, hat sich - nach deiner durchaus dankenswerten Aufklärung - geklärt. Wenn Namu tatsächlich einem Irrtum unterlegen war, hatte das keinerlei Einfluss auf seine Frage; denn er hätte halt anstatt "unbekannt" "Name des Autors" geschrieben - was hätte das geändert?. Mir ging es um den Inhalt und ich habe in keinster Weise wider besseres Wissen gehandelt, denn wer der Autor war habe ich viel später in anderem Zusammenhang recherchiert, in unserem Zusammenhang habe ich mich dem gewidmet, was Namu interesserte. Also, genug der Posse!
Henry
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Beitrag Nr. 1863-28
25.01.2012 08:46
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Zitat:Bevor Du schreibst das Du etwas versäumt hast, was noch dazu jeder nachlesen kann, fließt der Rhein wahrscheinlich bergauf.
Drauf werde ich nicht warten. Viel Spass noch bei Deinen Possen.
Ich bin mit Sicherheit ein ungeeigneter Gesprächspartner für Dich.
Das liegt aber nur an mir. Gehab Dich wohl alle Zeit.
gez. Ernst E.
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Beitrag Nr. 1863-29
25.01.2012 09:57
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Jetzt wird es schon albern - aber höflich bleiben und gleichzeitig sachlich argumentieren ist halt nicht Dein Ding.Henry schrieb in Beitrag Nr. 1863-28:Also in Echt und ins Reine gesprochen - du hast die Ausbildung zum Hochleistungsterrier wohl mit Bravour abgschlossen! Worauf wartest du? Auf Kniefälle? Komm mal zu dir!
Henry
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Beitrag Nr. 1863-30
25.01.2012 10:21
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Zitat:Henry
Jetzt wird es schon albern - aber höflich bleiben und gleichzeitig sachlich argumentieren ist halt nicht Dein Ding.
Wie Du bereits mehrfach unter Beweis gestellt hast.
gez. Ernst E.
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Beitrag Nr. 1863-31
25.01.2012 12:27
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.