Asrael
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Beitrag Nr. 260-1
05.12.2003 16:19
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Beitrag Nr. 260-2
05.12.2003 18:08
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Asrael
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Beitrag Nr. 260-3
06.12.2003 00:46
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Beitrag Nr. 260-4
06.12.2003 01:12
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Asrael
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Beitrag Nr. 260-5
06.12.2003 11:34
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Beitrag Nr. 260-6
06.12.2003 15:03
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Asrael
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Beitrag Nr. 260-7
06.12.2003 16:21
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Beitrag Nr. 260-8
06.12.2003 17:55
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Beitrag Nr. 260-9
06.12.2003 18:02
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Beitrag Nr. 260-10
06.12.2003 18:32
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Asrael
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Beitrag Nr. 260-11
07.12.2003 01:41
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Asrael
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Beitrag Nr. 260-12
07.12.2003 15:20
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Beitrag Nr. 260-13
07.12.2003 16:29
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Und hier liegt Dein fundamentaler Irrtum. Du siehst, wie meine Uhr langsamer tickt als Deine, und ich sehe, wie Deine Uhr langsamer tickt als meine. Genau das ist der Witz am Relativitätsprinzip: Man kann Ruhe und Bewegung nicht voneinander unterscheiden. Aus Deiner Sicht ruhst Du, und ich bewege mich, und meine Uhr scheint verlangsamt zu gehen. Aus meiner Sicht ruhe ich, und Du bewegt Dich, und Deine Uhr scheint verlangsamt zu gehen.Zitat:Wenn Du dich schnell (sagen wir 0,9c) an mir vorbeibewegst, dann sehe ich wie Deine Uhr langsamer tickt als meine. Umgekehrt siehst Du jetzt aber wie meine Uhr schneller tickt.
Asrael
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Beitrag Nr. 260-14
07.12.2003 23:39
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Asrael
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Beitrag Nr. 260-15
08.12.2003 11:12
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Beitrag Nr. 260-16
08.12.2003 13:01
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.