Ireland
Beiträge: 56, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 1818-1
12.07.2011 12:59
|
Ernst Ellert II
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
|
Beitrag Nr. 1818-2
12.07.2011 19:15
|
Hallo Ireland, sei gegrüßt.Ireland schrieb in Beitrag Nr. 1818-1:hallo
wie hoch ist die energie die entesteht wenn antimaterie und materie sich auslöschen
und wie lautet die formel dazu
vielen dank im voraus
ireland
Mit den besten Grüßen.Zitat:Beispielsweise würde die Annihilation eines Wasserstoffatoms mit einem Anti-Wasserstoffatom die Energie 1,88 GeV liefern,
die Fusion eines Deuteriumkerns mit einem Tritiumkern dagegen nur 17,6 MeV.
Die Antimaterieannihilation setzt hier also etwa 100-mal so viel Energie frei wie die Kernfusion.
Henry
Beiträge: 2.307, Mitglied seit 13 Jahren
|
Beitrag Nr. 1818-3
12.07.2011 22:30
|
Zitat:Ireland schrieb in Beitrag Nr. 1818-1:
hallo
wie hoch ist die energie die entesteht wenn antimaterie und materie sich auslöschen
und wie lautet die formel dazu
vielen dank im voraus
ireland
Ireland
Beiträge: 56, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 1818-4
13.07.2011 08:30
|
Henry
Beiträge: 2.307, Mitglied seit 13 Jahren
|
Beitrag Nr. 1818-5
13.07.2011 09:02
|
Zitat:Ireland schrieb in Beitrag Nr. 1818-4:
also die energie der masse eines elektron durch e=mc2 errechnet mal 2 und
ich hab die energie die ensteht wenn elektron und positron zusammentreffen ?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.