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Beitrag Nr. 1811-41
07.07.2011 09:09
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Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 1811-36:
Schon mal in fließendes Wasser eines Baches geschaut, oder auf den Grund eines Schwimmbeckens mit unruhigem Wasser?
Wenn nicht... unbedingt nachholen. Aha-Erlebnis garantiert!
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Beitrag Nr. 1811-42
07.07.2011 16:42
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Was heist "nicht im Sinne Einsteins"?Real schrieb in Beitrag Nr. 1811-40:Auch ich glaube, dass die Raumzeit gekrümmt ist, aber nicht im Sinne Einsteins, sondern als Ausdruck für Materie.
Alle genannten Messungen vielen unterschiedlich aus. Das bedeutet nur, dass das Signal verzögert wird, nicht wodurch.
Prinzipiell ist das richtig.Zitat:Die bloße Übereinstimmung mit einer Millisekunden längeren Laufzeit sagt doch nicht zwingend aus,
dass das Universum in großräumigen Strukturen geometrisch gebogen ist.
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Beitrag Nr. 1811-43
08.07.2011 15:16
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Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1811-44
08.07.2011 15:56
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Hallo Real, sei gegrüßt.Real schrieb in Beitrag Nr. 1811-43:(...)
Nach Einstein soll dies durch gravitative Anziehung zum Planeten hin geschehen, bei Gravitationslinsen geschieht die Ablenkung vom Zentrum weg.
(...)
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/2/28/Gravi...
(...)
Sogenannte Gravitationslinsen haben ebenfalls oft zu sehende Ähnlichkeiten in der irdischen Atmosphäre.
(...)
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Beitrag Nr. 1811-45
08.07.2011 16:42
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.