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Beitrag Nr. 1787-1
01.05.2011 15:55
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Beitrag Nr. 1787-2
01.05.2011 22:06
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Hallo AgentLumino,AgentLumino schrieb in Beitrag Nr. 1787-1:Falls das Universum vierdimensional rund ist, also wie ein vierdimensionaler Luftballon aussieht, und mit einer Radialgeschwindigkeit von 300.000km/s, also der Lichtgeschwindigkeit) an Größe zunimmt, dann ist die Größenzunahme in einer bestimmten Blickrichtung – und das entspricht dem Zuwachs im Umfang des Ballons - 2r*3,14 also ca. 1.885.000 km/s.
Besteht das Universum seit 13 Mrd. Jahren hat es jetzt in einer Blickrichtung (=Umfang) die Größe von 81,68 Mrd. Lichtjahren (13 Mrd.*2*3,14). Wenn ich jetzt diese 81,68 Mrd. Lichtjahre durch 3,26 Mio. Lichtjahren (1 Megaparsec) dividiere komme ich auf einen Umfang von 25000 Megaparsec. Jetzt brauch ich nur noch die 1.885.000 km/s durch 25000 dividieren und komme so auf 75,4 km/s pro Megaparsec.
Das vermute ich auch!Zitat:Ich glaube, dass die Zeit nichts anderes ist , als eine mit Lichtgeschwindigkeit durchschrittene Raumdimension...
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Beitrag Nr. 1787-3
02.05.2011 10:38
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Beitrag Nr. 1787-4
02.05.2011 10:47
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Beitrag Nr. 1787-5
02.05.2011 10:56
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Beitrag Nr. 1787-6
02.05.2011 19:48
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Beitrag Nr. 1787-7
03.05.2011 22:18
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Beitrag Nr. 1787-8
04.05.2011 17:39
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Dann messen wir eben nicht die „Geschwindigkeit der Zeit“, sondern eine ganz normale Geschwindigkeit in einem ganz normalen Raum...AgentLumino schrieb in Beitrag Nr. 1787-7:Zunächst kan man die Geschwindigkeit der Zeit nicht in Meter pro Sekunde messen. Da würde man die Zeit in Meter pro Zeiteinheit messen und das ist natürlich Unsinn.
Hier werden einige Forenteilnehmer Widerspruch anmelden: Für die Bewegung mit v = c kann kein Inertialsystem definiert werden! Insoweit bleibt die Welt aus der Sicht eines Photons Spekulation, aber:Zitat:Man kann sich aber vorstellen, wie Photonen jene Raumdimension erleben, in deren Richtung sie unterwegs sind. Diese wird durch die Lorentz-Kontraktion zusammengedrückt, und zwar auf die Länge Null. Dadurch "sehen" sie in dieser Richtung nicht mehr nach vorne. Vielmehr wird diese Raumkoordinate zum Zeiterlebnis für die Photonen. Die Zeit wiederum, wie wir sie kennen, steht für die Photonen still, also wird diese nicht wahrgenommen.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.