TimeShift91
Beiträge: 1, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 1786-1
27.04.2011 00:09
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Stueps
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1786-2
27.04.2011 03:40
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Hi,TimeShift91 schrieb in Beitrag Nr. 1786-1:Hi,
in Genf gibt es ja diesen Teilchenbeschleuniger, aber was genau bringt der eigenlich?
Zitat:Und es wurde doch gesagt, das man mit Ihm weiß, wie das Universium entstanden ist.
Zitat:Und was war vor dem Universium? Das Nichts? aber was war davor und davor und davor und davor...?
Zitat:und wann beginnt eigenlich Zeit?
Zitat:wann hat überhaupt was angefangen zu exisitieren und was war davor
Zitat:ich glaub das kann mir keiner beantworten.
Zitat:da weiß man garnicht was man denken soll...
Ernst Ellert II
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 1786-3
03.05.2011 14:49
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Hi TimeShift91.TimeShift91 schrieb in Beitrag Nr. 1786-1:Hi,
in Genf gibt es ja diesen Teilchenbeschleuniger, aber was genau bringt der eigenlich?
Quelle und mehr Infos:Zitat:Wissenschaftlern ist es erstmals gelungen, Anti-Wasserstoff-Atome für etwa 16 Minuten einzufangen. Damit konnten die Forscher am europäischen Kern- und Teilchenforschungszentrum Cern in Genf die Speicherzeit dieser Form von Antimaterie um mehr als das 5000-fache verlängern.
Erst vor einigen Monaten hatten die Physiker 38 Anti-Wasserstoff-Atome für 172 Millisekunden speichern können. Mit ihrem verbesserten Experiment hielten sie jetzt mit 309 Anti-Wasserstoff-Atomen fast zehnmal mehr Teilchen in einer speziellen Falle fest.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.