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Beitrag Nr. 1766-1
07.03.2011 11:36
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1766-2
08.03.2011 07:14
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Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 1766-1:Wieso, es passiert doch alles Zeitgleich an verschiedenen Orten im Universum.
Diese Spielwiese Universum ist groß genug dazu.
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1766-3
08.03.2011 07:53
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Das heist, während Du gerade frühstückst, läuft in Detroit ein Fass Oel aus,Zitat:...alles Zeitgleich an verschiedenen Orten im Universum
Beiträge: 3.476, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1766-4
08.03.2011 08:47
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1766-3:und im Schwarzwald fällt eine Kukucksuhr von der Wand.
Beiträge: 1.128, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1766-5
10.03.2011 22:45
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Beitrag Nr. 1766-6
11.03.2011 06:51
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.