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Beitrag Nr. 1746-1
20.01.2011 11:22
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Beitrag Nr. 1746-2
20.01.2011 14:04
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Beitrag Nr. 1746-3
20.01.2011 15:28
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Zeran schrieb in Beitrag Nr. 1746-2:Eine Party zweimal feiern, nur bezogen auf das Partyzimmer?
Hört sich schön und einfach an, doch damit ist die Kausalität verletzt.
gruss
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Beitrag Nr. 1746-4
21.01.2011 12:41
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Beitrag Nr. 1746-5
21.01.2011 23:52
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Beitrag Nr. 1746-6
22.01.2011 18:03
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Wieso ist das ein Problem? Dann bist du halt zweimal da, das ändert sich schließlich nach der Party wenn dein Original-Ich zurückreist, dann wärst du wieder alleine.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1746-4:Was nun zum Problem wird, ist deine eigene Anwesenheit.
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Beitrag Nr. 1746-7
24.01.2011 12:54
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Millex schrieb in Beitrag Nr. 1746-6:Wieso ist das ein Problem? Dann bist du halt zweimal da, das ändert sich schließlich nach der Party wenn dein Original-Ich zurückreist, dann wärst du wieder alleine.
Könnte natürlich sein das dein Original-Ich den Zeitreisenden so unmöglich gefunden hat das er sich dann entschließt keine Zeitreise zu machen dann wären beide immer da oder wenn man nach "Zurück in die Zukunft" geht müßte der Zeitreisende sich in nichts auflösen...
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Beitrag Nr. 1746-8
24.01.2011 14:51
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Wieso? Die Party hat dann einen Gast mehr, bzw. doppelt. Das der nicht das selbe machen kann was er vorher schon gemacht hat ist klar, nur ein Problem ist das nicht.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1746-7:Das Problem ist,dass Du die Party nicht wie das Original erleben könntest.
Du wärst nur ein Zuschauer.
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Beitrag Nr. 1746-9
20.02.2011 23:32
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.