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Beitrag Nr. 1745-1
19.01.2011 16:02
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Beitrag Nr. 1745-2
21.01.2011 19:30
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Beitrag Nr. 1745-3
25.01.2011 00:24
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Beitrag Nr. 1745-4
25.01.2011 13:22
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Beitrag Nr. 1745-5
25.01.2011 18:44
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Beitrag Nr. 1745-6
28.01.2011 19:24
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Beitrag Nr. 1745-7
29.01.2011 13:20
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Zitat:Also wenn es möglich wäre die Atome und moleküle eines 70jährigen wieder so anzuordnen wie sie waren als er 20 jahre alt war, wäre dies doch eine Zeitreise, oder zumindestens eine verjüngung.
Und wieder ist die bewegung, also der atome und moleküle verantwortlich für den alterungsprozess, sprich Zeit....
Beiträge: 762, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1745-8
29.01.2011 15:44
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Zitat:EInfaches beispiel:
Der mensch "altert mit der Zeit".
Was ist altern?
= Die anordnung der atome und moleküle unseres Körpers werden verändert, sprich sie bewegen sich an andere stellen.
Beiträge: 762, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1745-9
29.01.2011 16:14
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Zitat:Aber du kommst dem Wesen der Zeit nahe, wenn du über "vergehen" nachdenkst.
Wo sind die vergangenen Zeiten/Ereignisse ab geblieben? Worin sind zukünftige Zeiten/Ereignisse gespeichert?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.