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Beitrag Nr. 2358-171
27.06.2023 22:55
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Beitrag Nr. 2358-173
28.06.2023 22:50
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Beitrag Nr. 1744-263
20.07.2023 05:51
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Beitrag Nr. 1744-264
03.10.2023 02:39
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Beitrag Nr. 1744-265
05.11.2023 08:57
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Beitrag Nr. 1744-266
15.12.2023 00:30
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Beitrag Nr. 1744-267
30.03.2024 13:45
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Beitrag Nr. 1744-268
14.09.2024 11:45
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Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 1744-269
29.11.2024 19:40
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Harald Denifle schrieb in Beitrag Nr. 1744-268:Die Gefahr besteht,
dass man sich ein Weltbild “zusammenschustert“ welches für die Allgemeinheit weder gültig noch sinnvoll ist.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.