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Beitrag Nr. 2358-171
27.06.2023 22:55
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Beitrag Nr. 2358-173
28.06.2023 22:50
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Beitrag Nr. 1744-263
20.07.2023 05:51
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Beitrag Nr. 1744-264
03.10.2023 02:39
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Beitrag Nr. 1744-265
05.11.2023 08:57
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.