Wrentzsch
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Beitrag Nr. 1720-1
22.11.2010 14:01
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Okotombrok
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1720-2
22.11.2010 14:37
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der Unterschioed zwischen Beschleunigung und Stillstand ist mir klar.Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 1720-1:Ohne Bewegung oder Beschleunigung ist Stillstand, also keine Zeit oder Entwicklung.
Horst
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Beitrag Nr. 1720-3
22.11.2010 15:24
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Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 1720-1:t=h²/s³
Ohne Bewegung oder Beschleunigung ist Stillstand, also keine Zeit oder Entwicklung.
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Wrentzhr]sch am 22.11.2010 um 14:05 U
Wrentzsch
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Beitrag Nr. 1720-4
22.11.2010 18:07
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Wrentzsch
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Beitrag Nr. 1720-5
23.11.2010 16:45
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Harald Denifle
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Beitrag Nr. 1720-6
29.11.2010 19:57
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Solo1
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Beitrag Nr. 1720-7
30.11.2010 02:24
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Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 1720-1:t=h²/s³
Ohne Bewegung oder Beschleunigung ist Stillstand, also keine Zeit oder Entwicklung.
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Wrentzsch am 22.11.2010 um 14:05 Uhr]
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.