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Beitrag Nr. 1710-21
07.11.2010 13:19
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Beitrag Nr. 1710-22
07.11.2010 13:35
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Beitrag Nr. 1710-23
07.11.2010 14:53
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Quante schrieb in Beitrag Nr. 1710-22:Wenn es also einen „Ganz Anderen“ geben (sollte), der dieses Miteinander gewollt oder gestiftet hat, so :“ wären die Welt (und die Menschen) nicht frei.“
Ich stimme euch zu: Freiheit und Geborgenheit sind Gegensätze. Aber schließen Gegensätze einander aus? Nehmen wir als Beispiel das zwischenmenschliche Miteinander:Zitat:Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1710-21:Du sagst, Gott hat uns die Freiheit gelassen. Das impliziert für mich, dass Gott sich in unser Tun nicht einmischt. Somit spielt er, so es ihn gibt, höchstens die Rolle des unbeteiligten Beobachters; und er hat auf unser Tun keinerlei Einfluss.
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Beitrag Nr. 1710-24
08.11.2010 10:21
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Hallo Quante,Quante schrieb in Beitrag Nr. 1710-22:Und triffst nun folgende, zu erstgesagtem im völligen Widerspruch stehende, Aussage: „Und... wenn es in diesem Miteinander also "Andere" gibt, warum sollte es nicht auch jemanden "Ganz Anderen" geben, der dieses Miteinander gewollt bzw. gestiftet hat?“
Wenn es also einen „Ganz Anderen“ geben (sollte), der dieses Miteinander gewollt oder gestiftet hat, so :“ wären die Welt (und die Menschen) nicht frei.“ Meine - weil dich hier nur zitierende - daraus resultierende Schlussfolgerung.
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Beitrag Nr. 1710-25
08.11.2010 13:33
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1710-23:Welchen Ausweg gibt es aus dieser Misere?
Einer gewährt dem anderen Freiheit, doch dieser nutzt sie nicht aus. Freiwillig beschränkt er sich in seiner Freiheit und freut sich, hierdurch dem anderen etwas Gutes zu tun. Auf der anderen Seite profitiert jeder der Teilnehmer durch diese freiwillige Selbstbeschränkung aber auch von den sich entwickelnden Fähigkeiten des anderen, welche er selbst nicht hat.
Wäre das nicht ein Konzept, welches ein Gott (wenn es ihn denn geben sollte) sich so gewünscht haben könnte?
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Beitrag Nr. 1710-26
08.11.2010 14:51
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Beitrag Nr. 1710-27
08.11.2010 16:28
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Beitrag Nr. 1710-28
08.11.2010 19:10
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Beitrag Nr. 1710-29
09.11.2010 00:01
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Beitrag Nr. 1710-30
09.11.2010 09:53
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Beitrag Nr. 1710-31
09.11.2010 19:13
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Beitrag Nr. 1710-32
10.11.2010 22:20
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Beitrag Nr. 1710-33
22.11.2010 13:37
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.