Kolbi
Beiträge: 2, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 1660-1
03.06.2010 20:45
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Bernhard Kletzenbauer
Beiträge: 1.360, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1660-2
04.06.2010 19:17
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Kolbi
Beiträge: 2, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 1660-3
07.06.2010 19:11
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Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 1660-2:Durch die Beteiligung hier im Zeitforum habe ich mir meine eigenen Gedanken zur Zeit gemacht.
Für mich ist Zeit die Entfernung zwischen Zuständen und Ereignissen.
Der Zeitpfeil ist Einbildung, vor allem wenn man zum Schluß kommt, daß er in die Gegenrichtung fliegen können müßte. *lol*
Für mich ist jedes Ereignis (zum Beispiel Fingerschnippen) durch 3 Zeitbereiche festgelegt. Die Vergangenheit, das Ereignis selbst, und die Zukunft. Jedes weitere Ereignis kommt zwangsläufig immer hinterher und nicht vorher. Selbst wenn ich nochmal ein gleiches Ereignis auslöse - ist es doch nicht das selbe - denn die Vergangenheit und Zukunft von Ereignis 2 sind anders als bei Ereignis 1.
Sollen in dem Referat nur Quellen rezitiert werden, oder kann man auch eigene Gedanken einbringen?
Dr. Chickenman
Beiträge: 7, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 1660-4
05.07.2010 23:09
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.