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Beitrag Nr. 1623-21
12.04.2010 10:22
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Beitrag Nr. 1623-22
12.04.2010 10:59
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Sekretaer schrieb in Beitrag Nr. 1623-21:Der Beweis ist DIE LEHRE SELBST.
Zitat:AUSSERDEM: Der ÄTHER der Erde und des Körpers wurde schon TONNEN MAL fotografiert!
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1623-23
12.04.2010 11:12
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Guten Morgen Real, ich grüße Dich.Real schrieb in Beitrag Nr. 1623-18:Hallo Ernst,
Die zu messende Schwingung eines Photons ist bei der Ausdehnung in die Erste Dimension und auch in Absoluten Werten infinitesimal klein gegen Null das es als quasi linear und Eindimensional gelten muß.
Die gemessene Schwingung ist außerdem das sich verändernde Umfeld des Photons, das auf ein Quant reagiert, das mit LG den Raum kreuzt.
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Beitrag Nr. 1623-24
12.04.2010 11:25
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Zitat:Der Beweis ist DIE LEHRE SELBST.
DAS BUCH DES LICHTS
AUSSERDEM: Der ÄTHER der Erde und des Körpers wurde schon TONNEN MAL fotografiert!
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Beitrag Nr. 1623-25
12.04.2010 18:31
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Du hast recht. Natürlich gibt es keins - oder zumindest keines in unserem dreidimensional beobachtbaren Raum - wir hatten das schon einmal im Thread 'Topologie des Universums' diskutiert: Damals hatte ich Bauhof genau mit diesem (deinem jetzigen) Argument herausgefordert: Im 3-D-Raum wird man nie Überlichtgeschwindigkeiten beobachten können! Wie soll man dann also nachweisen können, dass nicht die Galaxien sich voneinander wegbewegen, sondern, wie Bauhof behauptete, der Raum zwischen den Galaxien expandiert? (vgl. z.B. Beitrag-Nr. 1403-35, Beitrag-Nr. 1403-42 und darum herum).Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 1623-16:In einem kann ich Dir nicht folgen: Bezüglich welches Bezugssystems können sich Objekte relativ mit Überlichtgeschwindigkeit bewegen?
Beiträge: 55, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1623-27
12.04.2010 19:04
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Beitrag Nr. 1623-28
12.04.2010 19:09
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1623-25:... man könnte das Universum als Ganzes als ein solches Bezugssystem sehen. Man betrachtet die Kugel, die sich aufbläht, gewissermaßen "von außen". Auf der "Oberfläche" der 4-D-Kugel können dann bei genügend großem Radius der Kugel Überlichtgeschwindigkeiten auftreten.
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Beitrag Nr. 1623-29
12.04.2010 19:10
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…wenn aber der Blinde den Blinden führt, fallen beide in die Grube.Sekretaer schrieb in Beitrag Nr. 1623-21:Der Beweis ist DIE LEHRE SELBST.
DAS BUCH DES LICHTS
AUSSERDEM: Der ÄTHER der Erde und des Körpers wurde schon TONNEN MAL fotografiert!
PETER (Sekretär)
www.alle-religionen-vereint.com
Zitat:Manu schrieb in Beitrag Nr. 1603-127:
Verwarnung!
Gedulded sind weder Mehrfachposts, noch Werbung in eigener Sache (Forenregel 6)
und grundsätzlich auch keine Youtube-Links (Forenregel 9)!
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Beitrag Nr. 1623-30
12.04.2010 19:11
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Beitrag Nr. 1623-31
12.04.2010 19:17
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Ist das jetzt Vorsatz?Manu schrieb in Beitrag Nr. 1603-127:Verwarnung!
Gedulded sind weder Mehrfachposts, noch Werbung in eigener Sache (Forenregel 6)
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Beitrag Nr. 1623-32
12.04.2010 22:02
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Beitrag Nr. 1623-33
12.04.2010 22:53
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Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 1623-28:
Hallo Claus,
in Beitrag-Nr. 1623-14 habe ich versucht zu begründen, daß ein 4-dim. Gebilde innerhalb der ART statisch sein muß.
Welchen festen Radius kann man denn annehmen für die 4-D-Kugel
und welche Bewegung hat dann Über-Lichtgeschwindigeit?
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Thomas der Große am 12.04.2010 um 19:08 Uhr]
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Beitrag Nr. 1623-34
13.04.2010 11:37
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13.04.2010 12:20
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13.04.2010 15:47
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13.04.2010 15:53
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13.04.2010 16:27
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Beitrag Nr. 1623-39
13.04.2010 16:29
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Christian anders schrieb in Beitrag Nr. 1623-37:Genau so ist es Quante. DER RAUM ist zeitlos ewig, enthält alles und ist selbst nicht enthalten. So lehrt Christian Anders im BUCH DES LICHTS und so stimmt es auch. Zeit entsteht nur deshalb weil alles VERGÄNGLICH ist, was beim "Urknall" in den Raum ausgestossen und dann wieder in den Urgrund eingesogen wird..
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P.S.
Nimm es Feyn nicht übel. Er flippt immer gleich aus wenn er mekrt dass andere Recht haben und NICHT er....
Toll Peter, mach so weiter und wir sind einen großen Schritt weiter.Zitat:Manu schrieb in Beitrag Nr. 1603-127:
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Beitrag Nr. 1623-40
13.04.2010 16:42
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Beitrag Nr. 1623-41
13.04.2010 16:54
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.