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Beitrag Nr. 1563-1
27.01.2010 00:28
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Beitrag Nr. 1563-3
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Beitrag Nr. 1563-9
28.01.2010 20:26
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Zampano schrieb in Beitrag Nr. 1563-8:Beispiel für eine lange Gerade in der Praxis: Eisenbahngleise
hier ist die notwendige Unendlichkeit der Parallelität unübersehbar: es macht keinen praktischen Sinn, die beiden Schienen eines Gleises zu kreuzen. (nicht einmal im Sackbahnhof)
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.