JEMAND
Beiträge: 1, Mitglied seit 14 Jahren
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Beitrag Nr. 1547-1
31.12.2009 17:28
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Zampano
Beiträge: 164, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1547-2
01.01.2010 20:36
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Ernst Ellert II
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 1547-3
01.01.2010 20:56
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Hallo zusammen....Zampano schrieb in Beitrag Nr. 1547-2:(...)
Wenn ja, wären schon mal 3 Dimensionen sicher.
Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1547-4
04.01.2010 09:08
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Dr. Chickenman
Beiträge: 7, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 1547-5
05.07.2010 21:53
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.