DEVA8
Beiträge: 40, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1510-1
30.10.2009 13:09
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Thomas der Große
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1510-2
30.10.2009 13:37
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Das würde man über die Gegner aus den eigenen Reihen sagen. Das liegt in der Natur der verteilten Macht, die wir als Demokratie auffassen, nicht an einer Weltrevolution.Zitat:auch ich bin nur ein Teil einer Regierung innerhalb einer mir auch nicht durchschaubaren Regierung.
Bernhard Kletzenbauer
Beiträge: 1.360, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1510-3
29.11.2009 14:30
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.